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ALLRIS - Auszug

03.12.2018 - 6 Bauleitplanung in der Gemeinde Steinbergkirche ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Zur 50. Änderung des gemeinsamen Flächenutzungsplanes der Gemeinden des ehemaligen Amtes Steinbergkirche, Bereich Steinbergkirche Gintoft ist zwischenzeitlich die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden /TÖB durchgeführt worden. Nach Beratung der dort eingegangenen Stellungnahmen kann die Gemeindevertretung nunmehr mit dem Entwurfs- und Aufstellungsbeschluss den Entwurf der 50. Änderung des Flächennutzungsplanes in das Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB geben. Der Planentwurf wird dann nach vorheriger Bekanntmachung für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt; zeitgleich werden die von der Planung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Steinbergkirche beschließt:
1. Die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung werden mit folgendem Ergebnis
   beraten: es liegen keine Stellungsnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung vor. 
2. Der Entwurf der 50. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Gemeinden
    des ehemaligen Amtes Steinbergkirche, Bereich Steinbergkirche, Gintoft und die
    Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

Die Ermittlung der Belange des Umweltschutzes erfolgt entsprechend dem im Umweltbericht dargelegten Umfang und Detaillierungsgrad.
Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertreter von der Beratung und der Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Abstimmung:

 

Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

17

16

16

0

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

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