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ALLRIS - Auszug

03.12.2018 - 9 Beratung und Beschluss über die Gültigkeit der ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die neue Gemeindevertretung hat nach Vorprüfung durch den Wahlprüfungsausschuss über die Gültigkeit der Wahl sowie über Einspche in folgender Weise zu beschließen:
1. War eine Vertreterin oder ein Vertreter nicht wählbar, so ist ihr oder sein Ausscheiden
    anzuordnen.

2. Sind bei der Vorbereitung der Wahl oder bei der Wahlhandlung Unregelmäßigkeiten
    vorgekommen, die das Wahlergebnis im Wahlkreis oder die Verteilung der Sitze aus den
    Listen im Einzelfall beeinflusst haben können, so ist die Wahl der Entscheidung
    entsprechend zu wiederholen.
3. Ist die Feststellung des Wahlergebnisses fehlerhaft, so ist sie aufzuheben und eine neue
    Feststellung anzuordnen.

4. Liegt keiner der unter Nummer 1 bis 3 genanntenlle vor, so ist die Wahl für gültig zu
    erklären.

Es hat keine Einsprüche gegen die Gültigkeit der Gemeindewahl vom 06. Mai 2018 gegeben. Da auch keine Gründe nach Nummer 1 3 vorliegen, ist die Wahl für gültig zu erklären. Der Wahlprüfungsausschuss hat der Gemeindevertretung empfohlen, die Gemeindewahl vom 06. Mai 2018 gemäß § 39 Abs. 4 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes für gültig zu erklären.

 

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Beschluss: 

Die Gemeindevertretung Steinbergkirche erklärt die Gemeindewahl vom 06. Mai 2018 gemäß § 39 Nr. 4 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes für gültig.

 

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Abstimmung:

 

Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

17

16

16

0

0

 

 

Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

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Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

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