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12.09.2018 - 9 Badebrücke Norgaardholz; Bericht über den Sachs...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Datum:
- Mi., 12.09.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich II
- Bearbeiter:
- Kirsten Scharf
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Seit ca. drei Jahren ist das Thema „Ersatz für die Badebrücke“ an der Seebadeanstalt in Norgaardholz immer wieder auf der Tagesordnung des Ausschusses. Obwohl im Haushalt 2018 Mittel eingestellt sind, ist noch keine Planung beauftragt. Die Verwaltung hat aber die Frage einer Genehmigung und Fördermöglichkeiten geprüft bzw. ist damit befasst.
In einem ersten Gespräch mit dem LKN.SH und der Unteren Naturschutzbehörde wurde die Notwendigkeit des Ersatzes dargestellt. Solange das Projekt für die Region tourismusfähig und für die Allgemeinheit zugänglich ist, bestehen keine Bedenken. Der Steg sollte allerdings per Boot nur für die DLRG genutzt werden. Ein Schiffsanleger würde nicht genehmigt.
Eine Förderung über die AktivRegion wäre möglich – auch Frau Plewa sowie der zuständige Ausschuss der AktivRegion wurden bereits über dieses Projekt unterrichtet.
Die Umsetzung der Maßnahme liegt in der Zuständigkeit des Planungs- und Bauausschusses.
Eine Projektskizze für die Beantragung von Fördermitteln ist in Arbeit, um in Abstimmung mit der Investitionsbank SH eine Grundlage für Gespräche im Wirtschaftsministerium zu haben.
Herr Hinterkopf fragt nach den voraussichtlichen Kosten. Diese sind vor längerer Zeit mit ca. 1.000,- € pro laufendem Meter geschätzt worden. Herr Johannsen bittet, diese Summe mit Vorsicht zu behandeln, bis eine genauere Kostenschätzung vorliegt.
Beschluss:
Der Ausschuss für Touristik nimmt den Sachstand zur Kenntnis und betont die Bedeutung und Wichtigkeit einer Badebrücke an der Seebadeanstalt in Norgaardholz.
Dem Planungs- und Bauausschuss wird empfohlen, die Verwaltung zu beauftragen, eine Markterkundung zur Auswahl eines Planungsbüros durchzuführen und parallel Fördermittel zu beantragen, so dass das Projekt dem Amtsausschuss zur Beschlussfassung und Realisierung vorgelegt werden kann.
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