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ALLRIS - Auszug

23.04.2018 - 9 Gemeinde Steinbergkirche: § 34 IV S. 1 Nr. 3 Ba...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Zu dem Entwurf der Ergänzungssatzung nach § 34 BauGB ist zwischenzeitlich die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden / TÖB durchgeführt worden.

Nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen kann die Gemeindevertretung nunmehr durch den Satzungsbeschluss das Planverfahren zum Abschluss bringen. 

   

 

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

1.

Die eingegangenen Stellungnahmen hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft: -siehe Vorlagenanlage-. Das Ergebnis ist mitzuteilen.

 

2a.

 

Aufgrund des § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) und nach § 84 der Landesbauordnung (LBO) beschließt die Gemeindevertretung die Satzung über die Einbeziehung der Fläche „Hattlundmoor“ in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Steinbergkirche, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem

Text (Teil B).

2b.

Die Begründung wird gebilligt.

3.

Der Beschluss der Satzung durch die Gemeindevertretung ist ortsüblich bekanntzumachen. Dabei ist anzugeben, unter welcher Adresse die Satzung mit Begründung dauerhaft im Internet eingesehen werden kann und wo sie während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

 

 

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Abstimmung:

 

Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

16

11

11

0

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

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