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ALLRIS - Auszug

19.10.2017 - 9 Städtebauförderungsprogramm "Kleinere Städte un...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Sachverhalt:

Im Rahmen des Städtebauförderungsprogrammes „Kleine Städte und Gemeinden überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke“ werden Fördermittel zur Vorbereitung und Durchführung von Investitionen zur Erhaltung und Entwicklung der kommunalen Infrastruktur der Daseinsvorsorge eingesetzt. Des weiteren  ist Ziel der Förderung, dass Städte und Gemeinden ein Netzwerk bilden und überörtlich zusammenarbeiten, um Maßnahmen zur Behebung städtebaulicher Missstände gemeinsam zu entwickeln und durchzuführen. Mit der neuen Programmkomponente für ländliche Zentralorte wollen Bund und Land erstmals gezielt dem ländlichen Raum bei der Bewältigung der Auswirkung des demographischen Wandels mit einem Förderprogramm helfen. Hierbei sollen dauerhaft die zentralörtlichen Versorgungsfunktionen öffentlicher Daseinsvorsorge, bedarfsgerecht und auf einem hohen Niveau für die gesamte Bevölkerung der betroffenen Region gesichert und gestärkt werden.

Die Städtebauförderung ist ein Mehrjahresprogramm; die Projektdauer umfasst in der Regel 5 bis 10 Jahre. Die Förderquote beträgt 1/3 Bund 1/3 Land, Eigenanteil  1/3 Gemeinde.

Die Gemeinde Steinbergkirche hat sich nach erfolgreichen Interessenbekundungsverfahren mit Beschluss vom 12.06.2017 und Antragstellung vom 10.07.2017 zur Aufnahme in das Programm beworben. Hierbei wurden dem Ministerium städtebauliche Missstände aufgezeigt und mögliche Umsetzungen vorgestellt. Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration, Referat Städtebauförderung signalisiert, dass die Gemeinde Steinbergkirche in das Programm aufgenommen werden soll (Zuwendungsbescheid steht noch aus). Der Antragstellung an das Städtebaureferat wurden einzelne mögliche Maßnahmen mitgeteilt:

  • Schaffung einer Ortsmitte / eines Ortszentrums (Funktionale und gestalterische Erhöhung  der Aufenthaltsqualität)
  • Nachnutzung des Nahversorgungszentrums
  • Angebote der Gesundheitsvorsorge
  • Innenentwicklungspotentiale – Nutzungsperspektiven schaffen (Gewerbe / Wohnen)
  • Barrierefreie Verknüpfung der Ortslagen „Rund um die B 199“ sowie im Bereich der Amtsverwaltung
  • Kinder- und Jugendeinrichtungen –Sport- / Qualifizierte Sportfelder

 

Einzelne konkrete Städtebauförderungsmaßnahmen können grundsätzlich erst dann beantragt werden, wenn das Sanierungsgebiet festgelegt und die vorbereitende Untersuchung abgeschlossen worden sind. Der zeitliche Rahmen wird hierbei -zur Vorlage eines Zukunftskonzeptes Daseinsvorsorge (gemeindeübergreifend) sowie des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepte (konkrete Untersuchung im Sanierungsgebiet) auf 1 ½ Jahre geschätzt.

Hierbei werden neben einer Bestandsaufnahme und Analyse, Aufzeigen von Potential und Defizit, Herausforderung des demographischen Wandels auch Workshops angeboten, um umfassend mit politischen Gremien, Vereinen und Verbänden sowie Bürgerforen, Leitlinien, Ziele und Maßnahmen zu entwickeln. Hierbei werden Aussagen getroffen zu den Themenfeldern Infrastruktureinrichtungen, Brandschutz, Mobilität, Jugendarbeit, Pflege, Medizinische Versorgung, Breitband und Wohnungsmarkt. Der Kooperationsraum wird das alte Amtsgebiet Steinbergkirche mit den Gemeinden Ahneby, Esgrus, Niesgrau, Steinberg, Steinbergkirche und Sterup darstellen.

Bei dringenden Handlungsfeldern ist, im Rahmen einer vorgezogenen Maßnahme, schon jetzt eine Beantragung von Städtebaufördermitteln nach Genehmigung durch das Ministerium- möglich. Als erste Maßnahme ist der Erwerb des Kirchengrundstückes „im Herzen von Steinbergkirche“ als vorgezogene Maßnahme angedacht. Die Lage des Grundstücks ist als Schlüsselgrundstück der gemeindlichen Entwicklung im Rahmen der Umsetzung von besonderer Bedeutung. Ein Verkehrswertgutachten durch den Gutachterausschuss des Kreises sowie eine Anfrage aus dem Altlastenkataster ist in Vorbereitung. Als zweite vorgezogene Maßnahme ist die Erstellung des „Zukunftskonzeptes Daseinsvorsorge Gemeinde Steinbergkirche und Umland“ zur Beantragung vorgemerkt.

Ablaufplanung:

  • Antragsverfahren – Zuwendungsbescheid
  • Vorgezogene Maßnahmen möglich (Ankauf, Konzepterstellung) Zukunftskonzept Daseinsvorsorge – Gemeinde Steinbergkirche und Umland
  • Vorbereitende Untersuchung Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept
  • Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes durch Satzung
  • Durchführung von Ordnungs- und Baumaßnahmen

 

Nach Vorlage des Zuwendungsbescheides werden weitere Schritte eingeleitet.

 

Nach ausführlicher Diskussion und Erläuterung durch den Bauamtsleiter Dirk Petersen ergeht folgender Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertertung

 

  1.                zum Thema Städtebauförderung eine Lenkungsgruppe einzurichten.

 

den Bürgermeister zu beauftragen,

  1. die Vorbereitung der Preisumfrage für das „Zukunftskonzept Daseinsvorsorge Gemeinde Steinbergkirche und Umland“ mit der Verwaltung abzustimmen. Es hat eine enge Zusammenarbeit mit den Nachbargemeinden zu erfolgen. Zu einem ersten gemeinsamen Gespräch zur Vorstellung der Städtebauförderung im Kooperationsraum soll zeitnah eingeladen werden.

 

  1. entsprechende Verhandlung bzgl. des Erwerbes des Kirchengrundstückes aufzunehmen.

 

 

 

 

 

 

 

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Abstimmung:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon

anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

5

4

0

1

 

 

Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

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