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12.10.2017 - 8 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Ausz...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Datum:
- Do., 12.10.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Finanzabteilung
- Bearbeiter:
- Hauke Scharf
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Bürgermeister Theet-Meints erläutert die Übersicht der über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen. Gem. § 95d Abs. 1 Gemeindeordnung sind über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Unabweisbar sind Aufwendungen / Auszahlungen auch dann, wenn ein Aufschub besonders unwirtschaftlich wäre.
Über- und außerplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen dürfen nur geleistet werden, wenn die Gemeindevertretung zugestimmt hat. Bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen (gemäß § 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde Rabenholz bis zu 300,- €) kann der Bürgermeister die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben erteilen. Der Bürgermeister hat der Gemeindevertretung über die geleisteten unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen mindestens halbjährlich zu berichten..
Beschluss:
a) Die Gemeindevertretung Rabenholz nimmt den Bericht über die in der Anlage aufgeführten unerheblichen über- / außerplanmäßig geleisteten Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2017 zur Kenntnis.
b) Die Gemeindevertretung Rabenholz erteilt die nachträgliche Zustimmung (Genehmigung) gem. § 95 d Gemeindeordnung für die in der Anlage aufgeführten weiteren über- / außerplanmäßig geleisteten Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2017.Übersicht über- / außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, Stand 24.08.2017
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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93,7 kB
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