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27.06.2017 - 9 Beratung und Beschlussfassung über die Einricht...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Datum:
- Di., 27.06.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Marlen Thomsen-With
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Die Zonengeschwindigkeitsbeschränkung kann von der Straßenverkehrsbehörde
–Kreis Schleswig-Flensburg- im Einvernehmen mit der Gemeinde innerhalb geschlossener Ortschaften angeordnet werden. Die Anordnung von Tempo 30 – Zonen sind insbesondere für Wohngebiete und Gebiete mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf vorgesehen. Zonengeschwindigkeitsbeschränkungen dienen vorrangig dem Schutz der Wohnbevölkerung sowie der Fußgänger und Fahrradfahrer. Die Ausweisung einzelner Straßen in „Zone 30“ ist nicht möglich. Die Anordnung von Tempo 30 – Zonen soll nach der Verwaltungsvorschrift des Bundes auf der Grundlage einer flächenhaften Verkehrsplanung der Gemeinde vorgenommen werden, d.h. der gesamte Ortsbereich ist verkehrstechnisch zu überplanen. Hierbei sind die Bedürfnisse des ÖPNV, des Wirtschaftsverkehrs sowie Rettungswesen und Feuerwehr entsprechend mit einzubeziehen.
Durch die erhebliche Zahl an Ferien- und Tagesgästen kommt es im Straßenbereich Sibbeskjär oftmals zu gefährlichen Situationen durch Überschreitung der Geschwindigkeit. Die Gemeindevertretung Nieby hat bereits den unmittelbar angrenzenden Bereich Falshöft als Tempo 30- Zone ausgewiesen. Angedacht ist es, die Tempo 30-Zone ab der Abzweigung Falshöft beginnen zu lassen.
In Tempo 30- Zonen soll an Kreuzungen und Einmündungen grundsätzlich die Vorfahrtsregel „rechts vor links“ gelten. Die Anordnung darf sich nur auf Straßen mit geringem Durchgangsverkehr beziehen.
Eine bauliche Umgestaltung ist nicht erforderlich; ist jedoch für den Erfolg „Zwingen zur Schleichfahrt“ praktikabel (Verschwenkungen, Aufpflasterungen, wechselseitige Parkplätze).
Wie bei der Einführung des Zonenhalteverbotes kann das 30-Schild der Gemeinde Falshöft durch die Gemeinde Pommerby durch Umsetzung genutzt werden.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Pommerby beschließt, bei der Straßenverkehrsbehörde, Kreis Schleswig- Flensburg, für die aufgeführte Straße Sibbeskjär –lt. Plan- die Anordnung einer Tempo 30-Zone zu beantragen. Dieser Beschluss ergeht unter dem Vorbehalt, dass wenn bauliche Anlagen erforderlich werden, eine neue Beratung in der Gemeindevertretung erfolgen soll.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,1 MB
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Anschrift
E-Mail oder Kontaktformular