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ALLRIS - Auszug

27.06.2017 - 13 Jahresabschluss 2016

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Jürgensen berichtet von der Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Pommerby am 11.05.2017 und erteilt zur weiteren Erläuterung Herrn Scharf das Wort.

Die Gemeinde Pommerby hat gem. § 95m Abs. 1 der Gemeindeordnung (GO) zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde vermitteln und ist zu erläutern.

 

Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen.

 

Der Jahresabschluss ist gem. § 95m Abs. 2 GO innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen.

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde hat gem. § 95n GO den Jahresabschluss und den Lagebericht auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss fasst das Prüfungsergebnis in einem Schlussbericht zusammen.

 

Nach  Abschluss der Prüfung legt der Bürgermeister den Jahresabschluss und den Lagebericht sowie den Schlussbericht des Prüfungsausschusses der Gemeindevertretung zur Beratung und Beschlussfassung vor.

 

Die Gemeindevertretung beschließt über den Jahresabschluss und die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages bis spätestens 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres.

 

Da der Bestand der Ergebnisrücklage zum Ausgleich des hohen Jahresfehlbetrages nicht auskömmlich ist, muss ein Teil des Jahresfehlbetrages im Folgejahr vorgetragen werden.

 

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Pommerby beschließt den Jahresabschluss 2016 und den Lagebericht in der vorliegenden Fassung.

Die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen werden zur Kenntnis genommen und genehmigt.

 

Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 64.764,35 € wird im Haushaltsjahr 2017 gegen die bestehende Ergebnisrücklage (23.694,04 €) gebucht. Der verbleibende Fehlbetrag von 41.070,31 € wird als Jahresfehlbetrag vorgetragen.

 

 

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Abstimmung:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon

anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

5

5

0

0

 

 

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