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ALLRIS - Auszug

21.06.2017 - 9 Vorhabenbezogener Bebauungsplan VB Nr. 11 "Nord...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Den Mitgliedern der Gemeindevertretung ist auch hier eine Vorlage zugegangen.

Der zwischen Gemeinde und Vorhabenträger abzuschließende Durchführungsvertrag ist ein wesentlicher Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes.

Die Gemeindevertretung hat den Entwurf des Durchführungsvertrages vorliegen und kann auf dieser Grundlage die Inhalte beraten und anschließend die Verhandlung mit dem Vorhabenträger aufnehmen.

 

Zur Bauleitplanung Nordstern ist zwischenzeitlich die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden / TÖB durchgeführt worden. Nach Beratung der dort eingegangenen Stellungnahmen (vgl. b-c 1 des nachfolgenden Beschlusses) kann die Gemeindevertretung nunmehr mit dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss den Entwurf des Bebauungsplanes in das Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB geben.

Der Planentwurf wird dann nach vorheriger Bekanntmachung für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt; zeitgleich werden die von der Planung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.  

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Steinberg beschließt:

a)

Auf der Grundlage des vorliegenden Entwurfs des Durchführungsvertrages soll die Verhandlung mit den Vorhabenträgern aufgenommen werden.

-siehe Anlage-

 

b-c)

1. Die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung werden mit folgendem Ergebnis beraten:                                 -siehe Anlage-  

 

2. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 11 „Nordstern“ und die

    Begründung (siehe Anlage) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

Die Ermittlung der Belange des Umweltschutzes erfolgt entsprechend dem im Umweltbericht dargelegten Umfang und Detaillierungsgrad.

 

Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

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Abstimmung:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon

anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

11

9

9

0

0

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertreter von der Beratung und der Abstimmung ausgeschlossen.  

 

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Anlagen zur Vorlage

Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

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