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13.04.2017 - 5 Bauleitplanung in der Gemeinde Steinbergkirche ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Do., 13.04.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Dirk Petersen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Der Eigentümer des Flurstücks 161, plant die Erweiterung des bereits erschlossenen Baugebiets „Ostenfeld“ im Ortsteil Quern der Gemeinde Steinbergkirche.
Es handelt sich hierbei um den östlich vom bestehenden Baugebiet gelegenen Bereich der das Flurstück 161 der Flur 3, Gemarkung Quern, eine Fläche von ca. 26.500 m² umfasst und im Flächennutzungsplan bereits als Wohnbaufläche ausgewiesen ist. Es ist ein allgemeines Wohngebiet mit ca. 18 Grundstücken geplant. Im westlichen Bereich zum Regenrückhaltebecken und im südwestlichen Bereich innerhalb des 50-Meter-Streifens zur „Querner Au“ bleiben die Flächen frei von Bebauung und werden als Grünfläche zugeordnet. Die erforderlichen Ausgleichsflächen befinden sich im südlichen Bereich des Bebauungsplanes (siehe Lageplan B-Plan Ostenfeld II).
Da im Bauleitplanungsverfahren des Baugebietes „Ostenfeld“ bereits eine spätere Erweiterung an der Ostseite angedacht war, wurden die Voraussetzungen für die Erschliessung dieses Bereiches bereits bei der Planung und Umsetzung des ersten Baugebietes geschaffen.
Das jetzt geplante Baugebiet „Ostenfeld II“ ist im Zusammenhang mit dem bereits vorhandenen Baugebiet zu betrachten und soll dementsprechend ähnliche Vorgaben enthalten.
Zu diesem TOP sowie dem TOP 6 kamen vermehrt Bedenken und Anmerkungen aus dem Kreis der Besucher. Die anwesenden Einwohner beklagten die Änderungen des Bebauungsplanes. Hierbei ging es insbesondere um die Dachgestaltung sowie die Firsthöhe und die Dachneigung. Herr Tramsen stellt fest, das sich die Firsthöhe nicht verändern wird, lediglich die Dachneigung wird verändert, um flexiblere Möglichkeiten bei der Baugestaltung zuzulassen.
Desweiteren wird die Gestaltung des Fussweges thematisiert. Eine Abgrenzung des Fussweges zu den Grundstücken ist nicht vorgesehen.
Auf Nachfrage von Herrn Erichsen ergeben sich aus dem Teilnehmerkreis des Ausschusses keine Fragen.
Daraufhin verliest Herr Erichsen den Beschlussvorschlag:
Beschluss:
- Der Bauausschuss beschließt für das Gebiet östlich des Baugebiets „Ostenfeld“, Flurstück 161 der Flur 3, Gemarkung Quern, den Bebauungsplan Nr. 19 „Ostenfeld II“ aufzustellen. Es soll ein Wohngebiet mit Einzel- und Doppelhäusern als Erweiterung des bestehenden Baugebietes entstehen. Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem vorliegenden Übersichtsplan.
- Mit der Planung soll das Architekturbüro M. Shahbazi in Steinbergkirche beauftragt werden.
- Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung soll schriftlich erfolgen und ist einzuleiten.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung soll in Form einer Anhörung durchgeführt werden.
- Zur Regelung der Durchführung des Bauvorhabens und der Erschließung ist ein städtebaulicher Vertrag (Durchführungsvertrag) mit der Gemeinde abzuschließen.
- Die Kosten des Verfahrens trägt – unabhängig vom Ausgang des Verfahrens – Herr Thomas Tramsen. Hierüber ist eine schriftliche Vereinbarung zu treffen.
- Der Beschluss ist gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Der Beschlussvorschlag wird einstimmig befürwortet.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1,3 MB
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