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ALLRIS - Auszug

06.03.2017 - 14 Beratung und Beschlussfassung über eine Kostenb...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Kreis Schleswig-Flensburg als Eigentümer der Liegenschaft Jugendhof Scheersberg steht vor der Notwendigkeit, ab 2017 diverse Unterhaltungs- und Investitionsmaßnahmen bezüglich des unbeweglichen Vermögens auf dem Gelände der Bildungsstätte zu realisieren. Die nachhaltigen Bemühungen des Kreises, die Attraktivität der Bildungsstätte zu erhalten bzw. zu steigern, werden von der Gemeinde Steinbergkirche anerkannt. Nicht zuletzt wegen der daraus resultierenden Auswirkungen zugunsten der in der Gemeinde ansässigen Unternehmen erklärt sich die Gemeinde bereit, einen finanziellen Beitrag zur Reduzierung der nicht unerheblichen Kreisbelastung zu erbringen.

Die mit dem Kreis Schleswig-Flensburg zu schließende Vereinbarung gilt nur unter der Maßgabe, dass der Kreis für die Finanzierung der Sanierung des Bismarckturmes allein zuständig ist und diese Maßnahme zur Durchführung kommt.

Weiterhin wird die Gemeinde Steinbergkirche zu keiner weiteren Kostenbeteiligung herangezogen, solange die bisherigen Beteiligungen abgewickelt werden.

Der Deckungsbeitrag bzw. die Kostenbeteiligung erfolgt durch Leistung eines Gesamtbetrages in Höhe von maximal 160.000 €, verteilt auf die Jahre 2018 2020.

 

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Beschluss: 

Die Gemeindevertretung Steinbergkirche beschließt, sich mit meinem Deckungsbeitrag von  maximal 160.000 €, verteilt auf die Jahre 2018 mit 50.000 €, 2019 mit 50.000 € sowie 2020 mit 60.000 €  an diversen Unterhaltungs- und Investitionsmaßnamen des Kreises Schleswig-Flensburg bezüglich des unbeweglichen Vermögens auf dem Gelände der Bildungsstätte Scheersberg zu beteiligen.

 

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Abstimmung:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon

anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

17

14

14

0

0

 

 

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Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

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