Allris
27.06.2016 - 7 Feuerwehrangelegenheiten Feuerwehr-Liegenschaft...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Datum:
- Mo., 27.06.2016
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Dirk Petersen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Die Feuerwehr-Liegenschaft Gammeldamm wird z.Zt. als Kleiderkammer, Fahrzeug-Stellplatz für das Tragkraftspritzen-Fahrzeug der JFW Ostangeln, Schlauchlager sowie Standort der JFW Ostangeln genutzt. Bei Sturmschäden ist das Dach des Hauptgebäudes stark beschädigt worden; dieses ist bisher notdürftig abgedichtet worden. Im Rahmen des Aufmaßes ist eine komplette Neueindeckung des gesamten Gebäudes mit geprüft und angeboten worden.
Ausbesserung des Sturmschadens: ~ 15.000 €
Komplette Neueindeckung: ~ 30.000 €
Beim Gespräch bzgl. der Sanierung haben sich Jugendfeuerwehr, Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR), Amtswehrführung, Amtsvorsteher und Verwaltung weiterhin über die Zukunft des Gebäudekomplexes ausgetauscht (Bedarf für JFW, Unterhaltung der Liegenschaft). Hierbei ist das LLUR an das Amt herangetreten, um Lagerungskapazitäten für Materialien zu erfragen. Im Rahmen des Gespräches ist eine Nutzung des Hauptgebäudes durch das LLUR avesiert worden; amtsseitige Voraussetzung ist hierbei neben einer noch zu vereinbarten Mietzahlung die Unterhaltung des Geländes. Das hintere Gebäude verbleibt zur Nutzung der JFW Ostangeln. Die z.Zt. gelagerten Gegenstände werden dann anderweitig untergebracht.
Um eine weitere Nutzung des Gesamtkomplexes zukunftsträchtig zu gewährleisten und das Erscheinungsbild bzw. die Unterhaltung der Anlage dauerhaft sicherzustellen soll
- eine Komplettsanierung des Daches erfolgen
(Kosten 30.000 € abzgl. Versicherungserstattung)
- eine Teilnutzung durch das LLUR erfolgen
- hintere Gebäude: Nutzung durch Jugendfeuerwehr
- Holzgebäude: Nutzung durch LLUR einschl. Unterhaltung der Anlage
Mietzins – Laufzeit wird noch vereinbart
Als monatlicher Mietzins für das Holzgebäude sind 240,- € vorgesehen.
Beschluss:
Der Finanzausschuss des Amtes Geltinger Bucht empfiehlt dem Amtsausschuss, die Sanierung der Dacheindeckung des Holzgebäudes mit voraussichtlichen Kosten von 30.000 € zu beschließen. Die Vergabe erfolgt auf Grundlage der vergaberechtlichen Vorgaben als freihändige Vergabe. Der Amtsvorsteher soll ermächtigt werden, den wirtschaftlichsten Bieter der Ausschreibung zu beauftragen.
Weiterhin sollte der Amtsausschuss dem o.g. Nutzungskonzept zustimmen. Der Amtsvorsteher sollte ermächtigt werden, die weiteren Nutzungsmodalitäten mit dem LLUR zu vereinbaren.
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