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28.11.2023 - 16 Beratung und Beschluss über die Zustimmung zur ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 16
- Zusätze:
- Verfasser: Schleswig Holstein Netz AG
- Datum:
- Di., 28.11.2023
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Finanzabteilung
- Bearbeiter:
- Denise Rödiger
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Der Bürgermeister erläutert ausführlich den Sachverhalt:
Die Gemeinde hält eine Beteiligung an der Schleswig-Holstein Netz AG (SH Netz). Auf den Informationsveranstaltungen im September/Oktober 2023 wurde den Kommunen ein Maßnahmenpaket zur Umsetzung der Energiewende vorgestellt. Dies beinhaltet auch die Gründung der neuen „Schleswig-Holstein Netz GmbH“ als 100%ige Tochtergesellschaft der SH Netz zum 01.07.2024.
Vor dem Hintergrund des steigenden Finanzierungsbedarfs für die Umsetzung der Energiewende sowie der veränderten Zinsvorgaben der Bundesnetzagentur und der sich dadurch perspektivisch reduzierenden Ertragskraft des Netzgeschäftes soll eine langfristige Sicherstellung einer regulatorisch angemessenen und unternehmerisch flexiblen Aufstellung der SHNG erfolgen.
Dazu wird der Netzbetrieb der dazugehörigen Netze sowie die Mitarbeitenden in diese 100%ige Tochtergesellschaft ausgegliedert bzw. gehen dorthin über. Diese Gesellschaft übernimmt damit die Rolle des Netzbetreibers in Schleswig-Holstein, während die SH Netz zukünftig die Funktion einer Beteiligungsholding einnimmt.
Das Ergebnis der neuen Tochtergesellschaft soll mittels eines Ergebnisabführungs-vertrages an die SH Netz abgeführt werden.
Die Stellung der kommunalen Anteilseigner der SH Netz wird durch die Ausgliederung nicht beeinträchtigt. Die vier kommunalen Vertreter im Aufsichtsrat der SH Netz sollen zukünftig auch einen Sitz im Aufsichtsrat der Tochtergesellschaft erhalten. Der bestehende Ergebnisabführungsvertrag zwischen SH Netz und HanseWerk wird von der Ausgliederung ebenfalls nicht beeinflusst. Es entsteht keine Nachschusspflicht für die Anteilseigner.
Die wirtschaftlichen Vorteile aus dieser Maßnahme übersteigen die administrativen Belastungen (z.B. ein zusätzlicher Jahresabschluss) erheblich.
Das Modell ist ein für Infrastrukturbetreiber übliches und anerkanntes Modell und wird auch bei anderen auch kommunalen Energienetzbetreibern angewendet.
Die Umsetzung bedarf der Zustimmung auf der Hauptversammlung der SH Netz AG am 10.04.2024.
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