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ALLRIS - Auszug

08.06.2023 - 21 Beratung und Beschlussfassung über die Vorschla...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Amtszeit der amtierenden Schöffen endet mit Ablauf des Jahres 2023. Für die Geschäftsjahre 2024-2028 sind daher die Schöffen neu zu wählen.

 

Die Gemeinde Ahneby hat dem für die Schöffenwahl zuständigen Landgericht mindestens einen Einwohner vorzuschlagen. Die Vorschlagsliste soll grundsätzlich alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen.

Vorzuschlagen sind Personen, die zu Beginn der Amtszeit mindestens 25 Jahre und höchstens 70 Jahre alt sind, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und in der Gemeinde Ahneby wohnen. Bei der Auswahl der Personen für die Vorschlagsliste ist darauf zu achten, dass diese von den geistigen, körperlichen und sonstigen Anforderungen für das Schöffenamt geeignet sind.

Auf der Homepage des Amtes Geltinger Bucht, sowie in den Bekannntmachungsblättern wurde auf die Schöffenwahl hingewiesen. Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste der Gemeinde Ahneby hat sich folgende Person beworben:

 

Name ggf.

Geb.Name

Vorname

Geb. Jahr

PLZ

Wohnort

Beruf

Schnau

Hartmut

1962

24996

Ahneby

Klassifizierer

 

Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung erforderlich.

     

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Beschluss:

 

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahneby stimmt der Aufnahme der im Sachverhalt genannten Personen in die Vorschlagsliste zur Schöffenwahl für die Geschäftsjahre 2024- 2028 zu.

 

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Abstimmung:

 

Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

7

7

0

0

 

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