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08.06.2023 - 17 Bauleitplanung in der Gemeinde Ahneby Vorhabenb...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 17
- Datum:
- Do., 08.06.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Dirk Petersen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Die Firma Solar-Energie Andresen GmbH, Sprakebüll hat zusammen mit den Grundstückseigentümern mit Datum vom 15.08.2022 einen Antrag auf Einleitung einer Bauleitplanung (§ 12 Abs. 2 BauGB) zur Errichtung und Betrieb einer Freiflächen-Photovoltaikanlage in Ahneby gestellt.
Hierbei sollen auf Flächen in einer Größenordnung von ca. 16 ha eine Solar-Freiflächenanlage entstehen.
Betroffenen Flächen:
Gemarkung Ahneby, Flur 2, Flurstück 10 (teilweise)
Gemarkung Ahneby, Flur 2, Flurstück 13
Gemarkung Ahneby, Flur 5, Flurstück 31/1, 31/2, 31/3
Die Gemeinde Ahneby möchte einen Beitrag zum erforderlichen Ausbau der erneuerbaren Energien leisten. Der Grundsatzbeschluss zum Thema „Solar-Freiflächenanlagen ist Beratungsgegenstand auf der Sitzung der Gemeindevertretung am 16.08.2022 gewesen. Grundsätzlich befürwortet die Gemeinde die Ausweisung von Solar- Freiflächenanlagen. Eine detaillierte Flächenpotentialanalyse im Gemeindegebiet zur Ausweisung von Solar-Freiflächen ist jedoch zwingend notwendig; diese ist zurzeit im Beratungsverfahren.
Hinweis:
Gemeindevertreter Kord Iversen hat gem. §22 GO an der Beratung- und Beschlussfassung nicht teilgenommen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Ahneby beschließt wie folgt:
Die Gemeindevertretung Ahneby beschließt vorbehaltlich der Flächenanalyse und des Bauleitplanverfahren eine Ausweisung von 5 % der Gemeindefläche (19 ha) für Solarfreiflächenanlagen freizugeben.
Für das Gebiet „Sondergebiet Solar-Freiflächenanlagen Ahneby“ werden der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 4 und parallel die 64. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes aufgestellt. Planungsziele ist die Aufstellung von Solar-Freiflächenanalgen.
Bereich 1: ca. 800 m nordöstlich der Hauptwohnlage Ahneby (K 25) und ca. 500 m nördlich der Osterstraße – Gemarkung Ahneby Flur 2, Flurstücke 10 (teilweise) und 13).
Bereich 2: belegen ca. 600 m südöstlich der Hauptwohnlage Ahneby (K 25) und ca. 500 m südlich der Osterstraße gelegen (Gemarkung Ahneby Flur 5, Flurstücke 31/1, 31/2, 31/3) - sh. Anlage.
Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Sondergebiet „Solar-Freiflächenanlagen“ gem. § 11 BauNVO als sonstiges Sondergebiet.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB soll in Form einer Anhörung durchgeführt werden.
5. Die Auswertung der Flächenanalyse ist dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren vorgeschaltet.
6. Alle Planungskosten sind vom Vorhabenträger zu tragen.
7. Mit der Ausarbeitung der Planung, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden soll das Planungsbüro GR Zwo, Flensburg beauftragt werden.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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634,1 kB
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Anschrift
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