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04.05.2023 - 7 Beratung und Beschluss über die Anschaffung ein...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Datum:
- Do., 04.05.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Stefan Boock
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Das vorhandene Fahrzeug ist ein Ford C-Max, Benziner, Baujahr 2014 mit einer Laufleistung von rd. 112.000 km, bei einer durchschnittlichen jährlichen Laufleistung von 10.000 km (in den letzten Jahren gestiegen). Das Fahrzeug wird überwiegend im Bereich des Amtsgebietes, also im Kurzstreckenbetrieb, bewegt, aber auch für Seminare und Veranstaltungen in Bordesholm, Kiel usw. genutzt. Die Nutzung erfolgt durch die Beschäftigten des Amtes (u.a. Standesamt, IT-Fachkräfte Schulen, Bauamt für Liegenschaften usw., also durch die Beschäftigten der allgemeinen Verwaltung).
Für diese Nutzung steht im Amt nur ein Dienstwagen zur Verfügung, die Fahrzeuge des Bauhofes bleiben bei dieser Betrachtung außen vor.
Deutlich mehr Kilometer werden durch die privaten Fahrzeuge der Beschäftigten für dienstliche Belange zurückgelegt. Hierfür wird eine KM-Entschädigung gezahlt, die den tatsächlichen Kosten kaum noch gerecht wird.
Das vorhandene Fahrzeug ist inzwischen sehr reparaturanfällig geworden, gleichzeitig wird für das mobile Familienzentrum ein Fahrzeug benötigt. Da diese Nutzung nur im Amtsgebiet erfolgt, schlägt die Verwaltung vor, den C-Max für die Nutzung „mobiles Familienzentrum“ frei zu geben und für die allgemeine Verwaltung ein neues Fahrzeug zu beschaffen.
Hier ist nun zu entscheiden: Elektrofahrzeug oder Plug-In-Hybrid und Kauf oder Leasing.
Nach Auswertung des Nutzungsverhaltens und des Fahrprofiles, unter Beachtung ökologischer Gesichtspunkte und der Verringerung von CO2-Emissionen ist die Beschaffung von Plug-In Hybrid Fahrzeugen zu diesem Zweck nicht mehr so sinnvoll, da sie nicht die Anforderungen an eine zunehmend klimaneutrale Fahrzeugflotte erfüllen.
Plug-In Hybride (PHEV) fahren nur dann lokal emissionsfrei, wenn sie elektrisch und idealerweise mit Ökostrom betrieben werden. Hier liegt die realistische elektrische Reichweite (je nach Fahrweise) zwischen 30 und 50 km. Im Betrieb mit Verbrennungsmotor werden die Norm-Werte für den CO2-Ausstoß deutlich (laut Untersuchung der DUH um bis zum 7-fachen) überschritten. Treibhausgas-, Stickoxid- und Feinstaubemissionen liegen beim reinen E-Auto (BEV) erheblich unter den Werten des Hybridfahrzeugs, sofern eine geeignete, am besten grüne, Ladeinfrastruktur zur Verfügung steht. Aufgrund des überwiegenden Kurzstreckenbetriebes bietet sich dieses Fahrprofil für die Nutzung eines Elektrofahrzeuges an.
Am Amtsgebäude wird gerade eine entsprechende Ladeinfrastruktur errichtet und für den Anbau des Amtes ist die Errichtung einer Photovoltaikanlage vorgesehen, die dann wieder für die Ladeinfrastruktur genutzt werden kann.
Aus den genannten Gründen empfiehlt die Verwaltung, auch im Rahmen einer Vorbildfunktion, die Beschaffung eines Elektrofahrzeugs, entweder als Neufahrzeug oder im Rahmen eines Leasingvertrages.
Das Fahrzeug muss eine entsprechende Größe haben, damit auch weitere Personen, auch im Rahmen der Flüchtlingsbetreuung, transportiert werden können.
Ein Großteil des Fahrzeugbestandes des Amtes Geltinger Bucht ist überaltert. Die Prioritätenplanung im Bereich der Nutzfahrzeuge wird aktuell erstellt, um dann eine Abstimmung in den Ausschüssen herbeizuführen. Auch das Fahrzeug, das für das Ordnungsamt überwiegend eingesetzt wird, ist überaltert. Eine größere Reparatur wäre nicht mehr wirtschaftlich darstellbar.
Es handelt sich daher um einen ersten Beschaffungsabschnitt im Rahmen der Prioritätenplanung.
Für die Beschaffung eines Fahrzeuges für die „allgemeine“ Verwaltung sind im Haushaltplan 2023 rd. 50.000 Euro veranschlagt worden.
Grundsätzliche Bemerkung für die weitere Prioritätenplanung:
Auf das Amt Geltinger Bucht und auf die Gemeinden des Amtes kommen bei der Einführung und Etablierung der Elektromobilität vielfältige Funktionen zu. Zum einen wird die Gestalter-Rolle eingenommen, die den ordnungsrelevanten Rahmen festlegt (insbesondere im Bereich der Daseinsversorgung, Verkehrs- und Bauleitplanung), zum anderen kann durch die eigene Fahrzeugflotte im Bereich der Elektromobilität eine Vorbildfunktion für Bevölkerung und lokale Unternehmen eingenommen werden. Den Rahmen hierfür muss die Politik gestalten, daher erfolgt die Prioritätenplanung und in enger Abstimmung mit den Ausschüssen.
Bei der aktuellen Marktlage ist zu bedenken, dass die Lieferzeit für ein Elektrofahrzeug bis 1,5 Jahre dauern kann. Es ist zu prüfen, ob Leasingfahrzeuge ggf. früher zur Verfügung stehen.
Ausschussmitglied Stefan Meyer spricht sich eindeutig für die Beschaffung eines Elektro-Fahrzeuges aus, da sich diese Energieform für die in der Regel kurzen Fahrstrecken anbietet. Außerdem sollte ein Leasingmodell bevorzugt werden, wenn es wirtschaftlich darstellbar ist. Dieser Meinung schließen sich weitere Ausschussmitglieder ausdrücklich an.
Beschluss:
Der Amtsvorsteher wird beauftragt, ein Elektrofahrzeug für die „allgemeine“ Verwaltung zu beschaffen. Die Verwaltung soll die Vor- und Nachteile von Kauf oder Leasing unter Berücksichtigung eventueller Fördermöglichkeiten bewerten und dann dem Amtsvorsteher eine Empfehlung für die Beschaffung geben. Einer eventuellen über- oder außerplanmäßigen Ausgabe wird zugestimmt, die Deckung erfolgt im 1. Nachtragshaushalt 2023 des Amtes.
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