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15.12.2022 - 6 Beratung und Beschluss über über- und außerplan...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Do., 15.12.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Finanzabteilung
- Bearbeiter:
- Ralf Porath
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
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Gemäß § 82 Absatz 1 Gemeindeordnung sind über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Unabweisbar sind Aufwendungen/Auszahlungen auch dann, wenn ein Aufschub besonders unwirtschaftlich wäre.
Über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen dürfen nur geleistet werden, wenn die Gemeindevertretung zugestimmt hat. Bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen (gemäß § 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde Niesgrau bis zu 1.000,- €) kann der Bürgermeister die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben erteilen. Der Bürgermeister hat der Gemeindevertretung über die geleisteten unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen zu berichten.
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Beschluss:
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a) Die Gemeindevertretung Niesgrau nimmt den Bericht über die in der Anlage aufgeführten unerheblichen über-/außerplanmäßig geleisteten Aufwendungen und Auszahlungen (bis 1.000,- €) im Haushaltsjahr 2022 zur Kenntnis.
b) Die Gemeindevertretung Niesgrau erteilt die nachträgliche Zustimmung (Genehmigung) gemäß § 82 Gemeindeordnung für die in der Anlage aufgeführten weiteren über-/außerplanmäßig geleisteten Aufwendungen und Auszahlungen (über 1.000,- €) im Haushaltsjahr 2022.
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Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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158,1 kB
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