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01.12.2022 - 7 Beratung und Beschlussempfehlung über den Haush...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Datum:
- Do., 01.12.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Finanzabteilung
- Bearbeiter:
- Hauke Scharf
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Der doppische Haushaltsentwurf 2023 wurde von der Verwaltung, unter Berücksichtigung aller für das Haushaltsjahr gefassten Beschlüsse aufgestellt.
Der Haushaltsentwurf weist einen ausgeglichenen Ergebnisplan aus.
Die Allgemeine Amtsumlage beträgt 26,85% (4.743.900,00 €). Die Zusatzamtsumlage (zur Schulkostenfinanzierung) beträgt 18,44% (3.257.700,00 €).
Die Finanzierung der investiven Maßnahmen (u.a. Planungskosten Verwaltungsgebäude, Beschaffung Feuerwehr-Fahrzeuge, Neubau Schutzhütte Geltinger Birk) erfolgt über eine Kreditaufnahme in Höhe von 1.000.000 € sowie den Einsatz von liquiden Mitteln.
Der Finanzausschuss beschäftigt sich sehr ausführlich mit den geplanten Haushalts-ansätzen.
Herr Thomas Johannsen berichtet über die partnerschaftlichen Beziehungen. Die Partnerschaft zur polnischen Kommune Ruciane Nida ruht derzeit, da es auf beiden Seiten derzeit keine aktiven Bemühungen für einen Austausch gibt. Die Partnerschaft zur estnischen Gemeinde Tartu Vald soll nach der Corona-Zeit wieder verstärkt belebt werden. Für 2023 sind wieder Besuche geplant.
Die Gleichstellungsbeauftragte Frau Lehnert bittet darum, dass ihr zur Verfügung stehende Budget auf 1.500 € zu erhöhen. Während der Corona-Zeit waren auch hier kaum Aktivitäten möglich. Dies soll nun deutlich verbessert werden.
Der Finanzausschuss sichert der Gleichstellungsbeauftragten ein höheres Budget (1.500 €), ggf. als überplanmäßige Aufwendung, zu. Haushaltsmittel werden in dem 1. Nachtrag eingeplant.
Herr Stefan Boock erläutert ausführlich den geänderten Bedarf bei den Personalkosten sowie bei den Sachkosten (u.a. EDV).
Herr Scharf ergänzt, dass die Umsetzung der Umsatzsteuer-Pflicht bereits berücksichtigt wurde. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Kosten für die Energieversorgung große Unsicherheiten bestehen.
Für den Bereich der Schulfinanzierung wird angemerkt, dass u.a. die geplanten Unterhaltungsmaßnahmen an den Grundschulen auf das Nötigste beschränkt wurden, bis eine endgültige Entscheidung über zukünftige Ausrichtung der Schullandschaft getroffen worden ist. Mögliche Auswirkungen sind dann in einem Nachtragshaushalt darzustellen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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20,8 kB
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