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ALLRIS - Auszug

07.12.2021 - 9 Beratung und Beschluss über die 2. Änderungssat...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Mit dem Gesetz zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften vom 25.05.2021 wurden die Bestimmungen über Wahlen im Rahmen von Sitzungen modifiziert, die nach § 35 a GO in Fällen höherer Gewalt als Videokonferenzen durchgeführt werden.

 

Wahlen sind damit nunmehr zulässig. Da bei Änderung der Hauptsatzung im März 2021 diese Regelung noch nicht vorgelegen hat, ist die Hauptsatzung spätestens ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes an die Neuregelung anzupassen.

 

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Rabenholz beschließt die 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Rabenholz in der vorgelegten und erläuterten Fassung.

 

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Abstimmung:

 

Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

9

9

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

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Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

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