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06.12.2021 - 6 Beratung und Beschluss über den Jahresabschluss...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Mo., 06.12.2021
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Finanzabteilung
- Bearbeiter:
- Hauke Scharf
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Die Gemeinde Pommerby hat gem. § 91 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GO) zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde vermitteln und ist zu erläutern.
Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde hat den Jahresabschluss und den Lagebericht auf Richtigkeit und Vollständigkeit am 17.09.2021 geprüft und das Prüfungsergebnis in einem Schlussbericht zusammengefasst.
Hauke Scharf berichtet über einzelne Punkte des Lageberichts. Die Gemeinde Pommerby hatte zum Ende des Jahres 2020 keine Zahlungsrückstände. In der Haushaltsplanung 2020 lag der Jahresüberschuss bei 5.600 €, welcher mit ca. 43.000 € erheblich übertroffen wurde. Die Gemeinde Pommerby hat nach zwei negativen Jahresabschlüssen wieder ein positiven Jahresabschluss.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Pommerby beschließt den Jahresabschluss 2020 und den Lagebericht in der vorliegenden Fassung.
Die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen werden zur Kenntnis genommen und genehmigt.
Der Jahresüberschuss (42.973,63 €) wird im Folgejahr gegen den Fehlbetragsvortrag (24.922,73 €) gebucht. Der verbleibende Überschuss (18.050,90 €) wird der Ergebnisrücklage zugeführt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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834,1 kB
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