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ALLRIS - Auszug

24.11.2021 - 11 Beratung und Beschluss über den Jahresabschluss...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Das Amt Geltinger Bucht hat gem. § 18 Abs. 1 Amtsordnung (AO) in Verbindung mit § 91 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GO) zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Amtes vermitteln und ist zu erläutern.

 

Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen.

 

Der Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung des Amtes hat gem. § 92 GO den Jahresabschluss und den Lagebericht auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Diese Prüfung hat am 27.09.2021 stattgefunden.

 

Der Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung hat das Prüfungsergebnis in einem Schlussbericht zusammengefasst.

 

Nach Abschluss der Prüfung legt der Amtsvorsteher den Jahresabschluss und den Lagebericht sowie den Schlussbericht des Prüfungsausschusses dem Amtsausschuss zur Beratung und Beschlussfassung vor.

 

Der Amtsausschuss beschließt über den Jahresabschluss und die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages.

 

 

 

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Beschluss:

 

 

Der Amtsausschuss Geltinger Bucht beschließt den Jahresabschluss 2020 und den Lagebericht in der vorliegenden Fassung.

Die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen werden zur Kenntnis genommen und genehmigt.

Der Jahresüberschuss in Höhe von 619.359,31 € wird im Haushaltsjahr 2021 der Allgemeinen Rücklage zugeführt.

 

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Abstimmung:

 

Anzahl der Stimmen des Gremiums

davon anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

57

49

49

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

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24972 Steinbergkirche

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Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

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