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ALLRIS - Auszug

16.08.2021 - 7 Schalltechnische Beratung zum B- Plan Nr. 9 "Zw...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Gemeinde Sterup chte die Innenbereichslage per Bebauungsplan überplanen. Das Gebiet ist durch Einfamilienhausbebauung mit überwiegend Wohnnutzung geprägt. Um eine sich abzeichnende Fehlentwicklung in einem Teilbereich abzuwenden, soll das Wohngebiet durch entsprechende Festsetzungen gesichert werden.

Im Rahmen der Behördenbeteiligung hat das LLUR -Technischer Umweltschutz- nun Bedenken geäert, da direkt angrenzend zwei Gewerbebetriebe ansässig sind. Diese Nutzungen haben sich in den letzten Jahren entwickelt und besitzen Bestandsschutz. Durch die Planung als WA-Gebiet kann nicht ausgeschlossen werden, dass es zu Immissionskonflikten kommt. Es ist daher die Erstellung eines schalltechnischen Gutachtens angeraten, um die Einwirkungen der Gewerbebetriebe auf das Wohngebiet zu betrachten bzw. zu prüfen unter welchen Voraussetzungen die Ausweisung eines Wohngebiets möglich ist. Bei einer unzureichenden Prüfung wären Fehler im Abwägungsprozess möglich und der aufzustellenden B- Plan angreifbar.

 

Beide Planungsbüros sind als qualifizierte Fachplanungsbüros bekannt.

Frau Hansen schlägt die Vergabe an den günstigsten Bieter vor.

Gemeindevertreter Peters fragt an, wer die Kosten trägt, wenn im Gutachten Schallschutzmnahmen von Betrieben gefordert werden. Frau Hansen teilt mit, dass dann abgewogen werden muss, ob die Planung fortgesetzt wird. Dieses Risiko bestehe.  

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, das Planungsbüro H & T Ingenieure mit der Erstellung des erforderlichen Gutachtens zu beauftragen.  

 

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Abstimmung:

 

Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

13

10

9

1

0

 

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