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24.03.2021 - 10 Eröffnungsbilanz der Gemeinde Sterup zum 01.01....
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Datum:
- Mi., 24.03.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Finanzabteilung
- Bearbeiter:
- Hauke Scharf
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Die Bürgermeisterin ruft den TOP auf und begrüßt nochmals den Amtskämmerer, Herrn Scharf. Sie leitet in die Thematik ein, verweist auf die Sitzungsvorlage:
Die Gemeindevertretung Sterup hat am 29. Dezember 2008 beschlossen, ihr kommunales Rechnungswesen von der Kameralistik auf die Doppik (Doppelte Buchführung in Konten) umzustellen. Die Umstellung erfolgte zum 01.01.2014. Gemäß § 54 Abs. 1 Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO-Doppik) hat die Gemeinde Sterup zum 01.01.2014 eine Eröffnungsbilanz unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und der in der Gemeindeordnung (GO) und der GemHVO-Doppik enthaltenen Regelungen aufzustellen.
Diese Eröffnungsbilanz liegt nunmehr vor, wurde nach § 92 Abs. 5 und 6 GO vom Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Sterup am 17.02.2021 geprüft und ist von der Gemeindevertretung zu beschließen.
Nach Durchführung der Prüfung wurde folgende Feststellung getroffen:
Die einzelnen Positionen der Eröffnungsbilanz wurden durchgesehen; stichprobenartig wurden die Angaben anhand von Buchungsunterlagen, Inventarlisten und der Jahresrechnung 2013 geprüft. Die hierfür benötigten Unterlagen standen vollumfassend zur Verfügung. Der Anhang gem. § 51 GemHVO-Doppik ist der Bilanz beigefügt. Die darin getroffenen Angaben sind aus der Sicht des Rechnungsprüfungsausschusses nachvollziehbar dargestellt.
Die Vorsitzende erkundigt sich nach Nachfragen seitens der Gemeindevertreter/-innen. Fragen werden aber nicht gestellt.
Sodann fasst die Gemeindevertretung gemäß Vorlage folgenden
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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Anschrift
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