Allris
24.02.2021 - 7 Beratung und Beschlussfassung zur Erweiterung d...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Datum:
- Mi., 24.02.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Dirk Petersen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Das Amt Geltinger Bucht ist zurzeit in der Planungsphase zur bedarfsgerechten Erweiterung des Amtsgebäudes. Hierbei ist nach Markterkundung, Auswahl eines Planungsbüros und Auftragsvergabe eine intensive Bedarfsermittlung im Frühjahr/Sommer vorausgegangen. Diverse Vorgespräche und Abstimmungstreffen sind erfolgt. Nach Gesprächen mit der Polizeistation sowie des zuständigen Referates im Ministerium ist nun Ende September das Raumkonzept bzw. die Raumbedarfsplanung der Polizei zusätzlich übersandt worden; hierbei ist darauf hinzuweisen, dass die Zusammenarbeit Amt (Ordnungsbehörde/Meldewesen) und Polizei in einem Hause erhebliche Synergie-Effekte mit sich tragen. Regelungen zur Kostenübernahme (Baukostenzuschuss/ Mietverhältnis) mit dem Ministerium sind im Klärungsprozess.
Parallel zur amtsseitigen Planung hat die Gemeinde Steinbergkirche im März 2020 mit dem Aufstellungsbeschluss die Bauleitplanung eingeleitet; gleichzeitig hat die Gemeindevertretung Steinbergkirche die Kostenübernahme der Bauleitplanung bis zu einem Betrag von 13.500 € beschlossen. Das Planverfahren ruht bis zur Beschlussfassung durch den Amtsausschuss.
Nach Einarbeitung aller Bedarfsanmeldungen und Raumkonzeptionen hat Herr Rader -als beratender Architekt- den Vorentwurf V im Planungs- und Bauausschuss sowie im Amtsausschuss vorgestellt.
Der Planungs- und Bauausschuss hat in seiner Sitzung vom 03.11.2020 eine Erweiterung des Bestandsgebäudes empfohlen.
Einzelfragestellungen sowie eine Chronologie sind in der anliegenden Auflistung enthalten; konkrete Standort-Prüfaufträge wurden nicht übermittelt.
Auf der Bürgermeisterrunde am 10.02.2021 wurde einvernehmlich festgehalten, dass der Erweiterungsbau am ehesten zu verwirklichen und auch am kostengünstigsten sei. Die Übergangslösung im Holmlück 11 – 15 dient lediglich befristet einer Entspannung der räumlichen Situation.
Herr Meyer stellt den Antrag, namentlich über diesen Tagesordnungspunkt abzustimmen. Weiter teilt er mit, dass er gegen den Beschluss stimmen wird, weil die finanzielle Belastung für seine Gemeinde nicht absehbar sei. Er plädiere dafür, ein Jahr abzuwarten, um die finanziellen Belastungen der Gemeinden durch Corona und die Kita-Reform in die Betrachtung einfließen lassen zu können. Weiterhin sei die Planung der Gemeinde Steinbergkirche mit dem Gebäude Holmlück 11-15 noch nicht so weit fortgeschritten, wie es sich auf der Bürgermeisterrunde am 10.02.2021 dargestellt habe. Man könne in einem Jahr auch die Erfahrungen mit der Übergangslösung auswerten.
Amtsvorsteher Thomas Johannsen stellt klar, dass die Herausforderungen der Verwaltung in Zukunft besser zu meistern seien, wenn die Verwaltung unter einem Dach arbeite. Diesen Punkt unterstreichen weitere Wortmeldungen.
Herr Schiewer teilt mit, dass es derzeit keine konkrete Planung in der Gemeinde Steinbergkirche zu dem Gelände Holmlück 11-15 gäbe. Ob ein Erwerb durch die Gemeinde realisiert werden könne, hänge von dem noch fehlenden Wertgutachten ab.
Herr Johannsen stellt klar, dass die Städtebauförderung ein Projekt darstelle, es sich bei der Erweiterung des Amtsgebäudes aber um ein anderes Projekt handle. Wenn das Amt die Räumlichkeiten im Holmlück 11-15 wieder freigebe, wären neue Verhandlungen der Gemeinde Steinbergkirche über das Gebäude möglich.
Herr Erichsen stellt für die Gemeinde Steinbergkirche klar, dass die Gemeinde Interesse an dem Gebäude hat, man aber bei einer längeren Verwendung nicht in Konkurrenz zum Amt treten würde.
Es wird weiter kontrovers diskutiert. Einigen Gemeinden ist die finanzielle Belastung in der derzeitigen Situation zu hoch. Einige Gemeinden befürworten eine heutige Entscheidung, um die Arbeitssituation in der Verwaltung langfristig zu verbessern und zu entlasten. Der bereits seit 2 Jahren währende Vorlauf dürfe für eine Entscheidung ausreichend sein.
Herr Scharf stellt in einem Überblick die finanzielle Belastung durch die Erweiterung dar, die sich nach heutiger Sicht auf eine Erhöhung der Amtsumlage um 0,75 % belaufen würde.
Frau Marxen-Bäumer stellt in der Wahrnehmung ihrer Aufgabe nach § 15 der Amtsordnung dar, dass bereits vor 2 Jahren die Notwendigkeit zur Schaffung von Räumlichkeiten gesehen wurde. Die Verwaltung und die Polizei hätten ihre Vorgaben gemacht und ein Architekt hat einen Planungsentwurf vorgelegt sowie eine erste Kostenschätzung aufgestellt. Die jetzt kurzfristig geschaffene Übergangslösung führt dazu, dass die Verwaltung an nun 3 Standorten angesiedelt ist. Im Bürgerbüro und im Haupthaus in Steinbergkirche ist kein barrierefreier Zugang zur Verwaltung gegeben. Die Forderungen aus den Gemeinden, die Mitarbeiter*innen in Schichten ins Homeoffice zu senden und so die Arbeitsplätze zu teilen, führen nicht zu einer befriedigenden Arbeitssituation. Gemäß § 1 Amtsordnung dienen die Ämter der Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung der amtsangehörigen Gemeinden. Sie stelle sich die Frage, was den Gemeinden das Amt bedeutet?
Herr With stellt noch einmal fest, dass zum Besichtigungstermin des Gebäudes Holmlück 11-15 nur ein geringes Interesse seitens der Amtsausschussmitglieder bestanden habe. Man hätte dann insbesondere den energetisch schwierigen Gebäudezustand feststellen können. Dies werde sich ggf. in erhöhten Unterhaltungskosten niederschlagen. Es könne sich nur um eine befristete Übergangslösung handeln.
Amtsvorsteher Thomas Johannsen nimmt den Antrag von Herrn Meyer nach § 17 Nr. 2 der Geschäftsordnung für den Amtsausschuss des Amtes Geltinger Bucht auf. Namentlich ist abzustimmen, wenn mindestens ein Drittel der anwesenden Mitglieder des Amtsausschusses es vorher beantragt. Der Antrag wurde gestellt. Nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht zählen bei dieser Abstimmung die Stimmenanteile der jeweiligen Mitglieder.
Es folgt die Abstimmung über den Antrag auf namentliche Abstimmung zu diesem TOP:
Abstimmung:
Anzahl der Stimmen des Gremiums | davon anwesend | Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
57 | 57 | 49 | 8 | 0 |
Beschluss:
Der Amtsausschuss beschließt die Erweiterung des Amtsgebäudes auf Grundlage des Vorentwurfes V, Stand 10.2020. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, ein Vergabeverfahren für die Planungsleistungen (ab Leistungsphase III) durchzuführen. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind bereit zu stellen.
Abstimmung:
Name | Stimmenanteile | Ja | Nein | Enthaltung |
Bürgermeister Thies Lassen | 1 | 1 |
|
|
Bürgermeister Hermann Vollertsen | 4 | 4 |
|
|
Bürgermeister Boris Kratz | 4 |
| 4 |
|
Hinrich Maack | 4 |
| 4 |
|
Bürgermeister Hans-Heinrich Franke | 4 | 4 |
|
|
Bürgermeister Wolfgang Kraack | 1 | 1 |
|
|
Bürgermeister Kay-Uwe Andresen | 3 | 3 |
|
|
Bürgermeister Dirk Hansen | 1 | 1 |
|
|
Bürgermeister Thomas Johannsen | 3 | 3 |
|
|
Bürgermeister Rolf Frerich | 1 |
| 1 |
|
Bürgermeister Stefan Meyer | 3 |
| 3 |
|
Bürgermeister Jörg Theet-Meints | 2 |
| 2 |
|
Bürgermeister Björn With | 1 | 1 |
|
|
Bürgermeister Roy Bonde | 4 |
| 4 |
|
Bürgermeister Johannes Erichsen | 4 | 4 |
|
|
Jürgen Schiewer | 4 |
| 4 |
|
Clemens Teschendorf | 4 | 4 |
|
|
Bürgermeisterin Sandra Hansen | 3 | 3 |
|
|
Karl Peters | 3 |
| 3 |
|
Bürgermeister Jörg Struve | 3 |
| 3 |
|
Ergebnis | 57 | 29 | 28 |
|
Prozessbegleitend wird die bestehende Arbeitsgruppe weiter eingesetzt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
6
|
(wie Dokument)
|
181 kB
|
Anschrift
E-Mail oder Kontaktformular