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ALLRIS - Auszug

29.04.2025 - 7 Ortskernentwicklung Gemeinde Niesgra...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Den Abschlussbericht des Ortskernentwicklungskonzeptes hat die Gemeindevertretung Niesgrau in einer gemeinsamen Sitzung der Gemeindevertretungen Esgrus, Niesgrau und Stangheck vom 02.03.2023 beschlossen und zur Umsetzung von Schlüsselprojekten bestimmt. Um die Projekte mit Leben zu füllen (Vor-Planung, Kostenschätzung, Vergabe, Umsetzung) sind vorab Fördermittel zu eruieren.

Schlüsselprojekt für die Gemeinde Niesgrau

Schlüsselprojekt Nr. N-1 „Multifunktionales Dorfgemeinschaftshaus Niesgrau“

Priorität: hoch

 Die Gemeindevertretung hat mit Beschluss vom 08.10.2024 die Vergabe von Planungsleistungen beschlossen (Entwurfsplanung bis Leistungsphase 3 der HOAI) und Haushaltsmittel bereitgestellt. Das Architekturbüro Hansen und Hansen ist am 08.01.2025 beauftragt worden.

Für das Schlüsselprojekt soll eine Förder-Antragstellung aus Mitteln des Landes und des Bundes im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) beantragt werden; hierbei ist eine Förderquote von 75 % bei einer Förderhöhe von bis zu 600.000 € möglich. Das Regionalmanagement der LAG AktivRegion Schlei-Ostsee e.V. teilt mit, dass eine Antragstellung bis zum 02.06.2025 an das Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung, Flensburg erfolgen muss. Die Auswahl erfolgt dann über die Projektauswahlkriterien.

Ein erstes Planungsgespräch mit dem Architektenbüro ist erfolgt. Eine erste Grobplanung und Kostennote sind als Anlage beigefügt.

Die Projektbeschreibung aus der Ortskernentwicklung ist nachfolgend ausgewiesen.

Auszug aus dem Ortskernentwicklungskonzept Esgrus, Niesgrau und Stangheck:

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Niesgrau beschließt die Umsetzung des gemeindlichen Schlüsselprojektes Nr. N-1 „Multifunktionales Dorfgemeinschaftshaus Niesgrau“ aus der Ortskernentwicklung, vorbehaltlich der Förderung aus Mittel der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK). Haushaltsmittel zur Finanzierung der Maßnahme -auch Folgekosten- sind (nach Fördermittelzusage) entsprechend im Nachtragshaushalt bzw. Folgejahr einzustellen.

Der Bürgermeister wird beauftragt, einen Förderantrag aus Mittel der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) beim Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung zu stellen.

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Abstimmung:
 

Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon
anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

9

8

1

0

 

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