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04.03.2025 - 18 Bauleitplanung in der Gemeinde Steinbergkirch...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 18
- Datum:
- Di., 04.03.2025
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Dirk Petersen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Die Vattenfall Solar GmbH als Vorhabenträger plant westlich der Ortslage von Groß-Quern die Entwicklung einer großflächigen Freiflächen-Photovoltaikanlage mit einer Gesamtfläche von 25 ha. Die zu erwartende Leistung wird bei ca. 32 MWp liegen.
Das Vorhaben wurde bereits in der Gemeinde vorgestellt, und die Einleitung des Bauleitplanverfahrens wurde formell beantragt.
Der geplante Solarpark liegt innerhalb der im gemeindlichen Standortkonzept für PV-Freiflächenanlagen ausgewiesenen Potentialfläche Nr. 4; die von der Gemeinde gesetzte Obergrenze von max. 25 ha für den einzelnen Solarpark wird eingehalten. Das Vorhaben fügt sich somit in die im Rahmen des Standortkonzepts herausgearbeitete gemeindliche Zielsetzung ein, an geeigneter Stelle und in verträglichem Umfang einen substanziellen Beitrag zum Einsatz erneuerbarer Energien zu leisten.
Das Plangebiet und seine Einbettung in die Potentialfläche sind aus anliegender Übersichtskarte ersichtlich.
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und parallel der FNP-Änderung sind erforderlich, um die planungsrechtliche Grundlage für die Errichtung und den Betrieb der Photovoltaik-Freiflächenanlage zu schaffen. Mit dem Aufstellungsbeschluss leitet die Gemeinde das formelle Planverfahren nach den Vorschriften des Baugesetzbuches ein.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Steinbergkirche beschließt wie folgt:
- Für das Gebiet „Solar-Freiflächenanlage Quern-Bargfeld“ werden der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 35 und parallel die 71. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes aufgestellt. Planungsziel ist es, für die Errichtung und den Betrieb einer großflächigen Photovoltaik-Freiflächenanlage die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB soll in Form einer öffentlichen Anhörung durchgeführt werden.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB soll schriftlich erfolgen.
- Alle im Zusammenhang mit der Planung entstehenden Kosten sind vom Vorhabenträger zu tragen.
- Mit der Ausarbeitung der Planentwürfe und der Durchführung von Verfahrensschritten nach §§ 2a bis 4a BauGB (Planbegründung, Beteiligungsverfahren) soll das Planungsbüro GRZwo, Flensburg, beauftragt werden, mit der Erarbeitung der Umweltprüfung/der Umweltberichte das Büro Naturaconcept, Dipl.-Ing. Alke Buck, Sterup.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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Anschrift
E-Mail oder Kontaktformular