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18.11.2024 - 11 Erwerb der Containeranlage an der Gemeinschafts...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Gremium:
- Schulausschuss Geltinger Bucht
- Datum:
- Mo., 18.11.2024
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Stefan Boock
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Die Gemeinschaftsschule hat im Frühjahr 2023 aufgrund stark steigender Schülerzahlen mit hoher Dringlichkeit einen Raumbedarf angemeldet.
Der Schul- und der Amtsausschuss haben kurzfristig die Freigabe für die Errichtung einer Containeranlage (3 Klassenräume mit Flur, zusammen ca. 200m²) erteilt.
Bereits im August 2023 konnte die Anlage der Schule zu Beginn des neuen Schuljahres zur Verfügung gestellt werden.
Damalige Planungsgrundlage: vorläufig temporäre Nutzung für drei Jahren mit der Option auf Verlängerung auf ca. 5 Jahre, oder bauliche Erweiterung des Schulgebäudes in diesem Zeitfenster.
Die Container wurden entsprechend den baurechtlichen Anforderungen erstellt, um eine Baugenehmigung für eine Nutzung über zwei Jahre hinaus zu erlangen. (u.a. verstärkte Wärmedämmung, Standort und Anbindung auf längerfristige Nutzung ausgerichtet).
Die Containeranlage hat sich lt. Schulleitung sehr gut in der Praxis bewährt.
Der Schulausschuss konnte sich im Frühjahr 2024 von der Qualität der Anlage überzeugen, die Schule hat sich in diesem Termin sehr für eine langfristige Nutzung der Anlage ausgesprochen.
Eine Nutzungszeit von 15-20 Jahren ist problemlos möglich.
Die Verwaltung hat den Kaufpreis der Anlage abgefragt, dieser beläuft sich auf rd. 102.000 Euro inkl. MwSt. Das Amt zahlt zurzeit rd. 38.400 Euro Miete jährlich, Berechnungsgrundlage 3 Jahre.
Nach weniger als 2,5 Jahren übersteigen die zukünftigen Mietkosten den Kaufpreis, somit wäre der Erwerb der Anlage deutlich wirtschaftlicher als eine langfristige Anmietung.
Auch im Vergleich zu einer baulichen Erweiterung des Schulgebäudes um diese 200 m² ist der Erwerb der Anlage erheblich günstiger und ermöglicht dem Schulträger zukünftig andere Optionen als eine bauliche Erweiterung für diese Klassenräume.
Das Kreisbauamt hat eine unbefristete Nutzung/Baugenehmigung der Container in Aussicht gestellt, sofern der Amtsausschuss einen entsprechenden Beschluss fassen würde (bisher besteht eine befristete Baugenehmigung für die Dauer von drei Jahren).
Beschluss:
Der Amtsausschuss beschließt auf Grundlage des im Schulentwicklungsplanes der Gemeinschaftsschule nachgewiesenen Raumbedarfes und aufgrund des aufgezeigten Raumbedarfes durch die Schule eine dauerhafte Nutzung der Containeranlage.
Die Containeranlage soll zum 01.01.2025 für rd. 85.000 Euro netto erworben werden, vorbehaltlich der notwendigen unbefristeten Nutzungsgenehmigung.
Die Amtsdirektorin wird beauftragt, einen entsprechenden Bauantrag zu stellen und die Anlage zu erwerben, sofern eine langfristige Nutzungsgenehmigung erfolgt.
Die notwendigen Mittel sind im Haushaltsplan 2025 zu veranschlagen.
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