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02.05.2024 - 7 Beratung und Beschluss über das Rückübertragung...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Datum:
- Do., 02.05.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:10
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Kirsten Scharf
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der Amtsausschuss des Amtes Geltinger Bucht hat in seiner Sitzung am 13.03.2024 dem Rückübertragungsverlangen für die Schulträgerschaft der Heinrich-Andresen-Schule Gemeinschaftsschule Geltinger Bucht widersprochen und dies mit einer Gemeinwohlgefährdung begründet.
Die Gemeindevertretung Hasselberg hat nunmehr einen Beschluss darüber zu fassen,
- ob sie ihr Rückübertragungsverlangen für die Gemeinschaftsschule aufrecht erhalten will oder
- ob sie ihren Beschluss vom 27.03.2023 dahingehend korrigiert, dass sich das Rückübertragungsverlangen der Schulträgerschaft ausschließlich auf die Grundschule Kieholm beziehen soll.
Bei einer Entscheidung für a) ist der zu fassende Beschluss dahingehend zu konkretisieren, warum nach Ansicht der Gemeindevertretung eine Gemeinwohlgefährdung nicht vorliegt.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Hasselberg beschließt ihren am 27.03.2023 gefassten Beschluss insoweit zu ändern, dass sich das Rückübertragungsverlangen gemäß § 5 Absatz 4 AO ausschließlich auf die Schulträgerschaft der Grundschule Kieholm bezieht. Es wird ausdrücklich festgehalten, dass die Gemeinde Hasselberg für die Heinrich-Andresen-Schule Gemeinschaftsschule Geltinger Bucht in der Gesamtschulträgerschaft des Amtes Geltinger Bucht verbleiben wird und sich somit weiterhin an der Sonderamtsumlage für die weiterführenden Schulen beteiligt.
Bei den finanziellen Verpflichtungen für die Grundschulen Gelting und Sterup wird die Gemeinde Hasselberg nach dem erfolgten Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Vermögensauseinandersetzung für die neue Schulträgerschaft eines Schulverbandes für die Grundschulen Steinbergkirche und Kieholm nicht mehr beteiligt.
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