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27.06.2017 - 10 Einziehung eines öffentlichen Weges hier: Teils...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Datum:
- Di., 27.06.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Marlen Thomsen-With
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Im Zuge der Verlegung eines Teilstückes der Gemeindestraße „Langfeld“ verliert das in der Anlage gekennzeichnete Teilstück der Gemeindestraße „Langfeld“ an Verkehrsbedeutung.
Gemäß § 8 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) kann eine Straße eingezogen werden, wenn sie keine Verkehrsbedeutung mehr hat.
Pläne der einzuziehenden Straße (s.Anlage) sind gem. § 8 Abs. 3 StrWG für die Dauer von 4 Wochen zur Einsicht öffentlich auszulegen. Einwendungen gegen die Einziehung sind nach § 8 Abs. 4 StrWG spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Beendigung der Auslegung vorzulegen. Die Einziehung kann dann vom Träger der Straßenbaulast unter Würdigung der Einwendungen beschlossen und öffentlich bekanntgemacht werden.
Die alte Straße wurde bereits – wie durch den Kreis vorgegeben – durch einen Knickwall zur Kreisstraße abgesperrt. Der Grundstückstausch hat stattgefunden. Die beiden Anlieger Frau Mickeleit und Herr Jobst Klemme haben ein eingetragenes Wegerecht zur Straßennutzung erhalten. Eventuell ist noch eine andere Zufahrt für die beiden Grundstücke angedacht.
Im Knickwall wird ein Durchgang für Fußgänger ermöglicht. Die Müllabfuhr funktioniert reibungslos. Die alte Straße soll nach Abschluss der Bauarbeiten gefräst und als wassergebundener Weg hergestellt werden.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Pommerby stellt fest, dass ein Teilstück des öffentlichen Weges – Gemeindestraße „Langfeld“ (Flur 1, Flurstück 87/22, 79/7, 166, 93/5, 178 und 168 der Gemarkung Pommerby) keine Verkehrsbedeutung mehr hat.
Der öffentliche Weg soll entsprechend den Vorschriften des § 8 StrWG eingezogen werden.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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445 kB
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