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ALLRIS - Auszug

11.12.2017 - 7 Bauleitplanung in der Gemeinde Steinbergkirche,...

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Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Wohngebietes mit ca. 14 Bauplätzen. Dort sollen Einfamilienhäuser entstehen.

 

  1. Die Gemeindevertretung Steinbergkirche beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 20 „Ostertoft“r das Gebiet nördlich des Wohngebietes Mühlenfeld, westlch des Wohngebietes Mühenfeld II, östlich einer Linie von ca. 300 m von der Nordstraße.
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmung:

 

Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

17

13

13

0

0

 

r die vorhandenen bzw. neu zu erstellenden Knicks ist vorab zu klären, wer Eigentümer und damit für die Pflege zuständig ist. Der Baustellenverkehr soll nach Auskunft des LBVSH über Ostertoft erfolgen. Auf Anregung aus den Reihen der Anwohner soll der Baustellenverkehr so geregelt werden, dass es nicht zu Begeggnungsverkehr kommt. Die gemeinde soll noch einmal intervenieren, ob eine Versorgung über die B 1999 möglich ist.

 

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Siehe Anlage.

Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Do. und Fr.
08:00 - 12:00 Uhr

Mittwochnachmittag
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