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ALLRIS - Auszug

12.06.2017 - 7 Bauleitplanung in der Gemeinde Steinbergkirche ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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rgermeister Müller trägt vor, dass der Eigentümer des Flurstücks 161, Herr Thomas Tramsen, die Erweiterung des bereits erschlossenen Baugebiets „Ostenfeld“ im Ortsteil Quern der Gemeinde Steinbergkirche plant. Es handelt sich um den östlich des bestehenden Baugebiets gelegenen Bereich, der das Flurstück 161 der Flur 3, Gemarkung Quern mit einer Fläche von etwa 25.000 m² umfasst und im Flächennutzungsplan bereits als Wohnbaufläche ausgewiesen ist.

Die Angelegenheit ist bereits im Bauausschuss beraten und die nachfolgende Beschlussfassung empfohlen worden.

 

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Beschluss:
1.      Die Gemeinde beschließt für das Gebiet östlich des Baugebiets „Ostenfeld“, Flurstück
         161 der Flur 3, Gemarkung Quern, den Bebauungsplan Nr. 19 „Ostenfeld II
         aufzustellen. Es soll ein Wohngebiet mit Einzel- und Doppelhäusern als Erweiterung
         des bestehenden Baugebiets entstehen. Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem
         vorliegenden Übersichtsplan.
2.      Mit der Planung soll das Architekturbüro M. Shahbazi in Steinbergkirche beauftragt
         werden.
3.      Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
         gem. § 4 BauGB und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den
         erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung soll schriftlich
         erfolgen und ist einzuleiten.

4.      Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele
        und Zwecke der Planung soll in Form einer Anhörung durchgeführt werden.
5.      Zur Regelung der Durchführung des Bauvorhabens und der Erschließung ist ein
         städtebaulicher Vertrag (Durchführungsvertrag) mit der Gemeinde abzuschließen.
6.      Die Kosten des Verfahrens trägt unabhängig vom Ausgang des Verfahrens Herr
         Thomas Tramsen. Hierüber ist eine schriftliche Vereinbarung zu treffen.

7.      Der Beschluss ist gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.


Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Gemeindevertretung

davon  anwesende

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

17

12

12

0

0

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 der Gemeindeordnung waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage

Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

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