Allris
12.06.2017 - 7 Bauleitplanung in der Gemeinde Steinbergkirche ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Datum:
- Mo., 12.06.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Dirk Petersen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Bürgermeister Müller trägt vor, dass der Eigentümer des Flurstücks 161, Herr Thomas Tramsen, die Erweiterung des bereits erschlossenen Baugebiets „Ostenfeld“ im Ortsteil Quern der Gemeinde Steinbergkirche plant. Es handelt sich um den östlich des bestehenden Baugebiets gelegenen Bereich, der das Flurstück 161 der Flur 3, Gemarkung Quern mit einer Fläche von etwa 25.000 m² umfasst und im Flächennutzungsplan bereits als Wohnbaufläche ausgewiesen ist.
Die Angelegenheit ist bereits im Bauausschuss beraten und die nachfolgende Beschlussfassung empfohlen worden.
Beschluss:
1. Die Gemeinde beschließt für das Gebiet östlich des Baugebiets „Ostenfeld“, Flurstück
161 der Flur 3, Gemarkung Quern, den Bebauungsplan Nr. 19 „Ostenfeld II“
aufzustellen. Es soll ein Wohngebiet mit Einzel- und Doppelhäusern als Erweiterung
des bestehenden Baugebiets entstehen. Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem
vorliegenden Übersichtsplan.
2. Mit der Planung soll das Architekturbüro M. Shahbazi in Steinbergkirche beauftragt
werden.
3. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gem. § 4 BauGB und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den
erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung soll schriftlich
erfolgen und ist einzuleiten.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele
und Zwecke der Planung soll in Form einer Anhörung durchgeführt werden.
5. Zur Regelung der Durchführung des Bauvorhabens und der Erschließung ist ein
städtebaulicher Vertrag (Durchführungsvertrag) mit der Gemeinde abzuschließen.
6. Die Kosten des Verfahrens trägt – unabhängig vom Ausgang des Verfahrens – Herr
Thomas Tramsen. Hierüber ist eine schriftliche Vereinbarung zu treffen.
7. Der Beschluss ist gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Gemeindevertretung | davon anwesende | Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
17 | 12 | 12 | 0 | 0 |
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 der Gemeindeordnung waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
1,3 MB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
794,9 kB
|
Anschrift
E-Mail oder Kontaktformular