Allris
12.06.2017 - 6 Bauleitplanung in der Gemeinde Steinbergkirche ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Mo., 12.06.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Dirk Petersen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Bürgermeister Müller trägt vor, dass der Eigentümer des Flurstücks 161, Herr Thomas Tramsen, die Erweiterung des bereits erschlossenen Baugebiets „Ostenfeld“ im Ortsteil Quern der Gemeinde Steinbergkirche plant. Es handelt sich um den östlich des bestehenden Baugebiets gelegenen Bereich, der das Flurstück 161 der Flur 3, Gemarkung Quern mit einer Fläche von etwa 25.000 m² umfasst und im Flächennutzungsplan bereits als Wohnbaufläche ausgewiesen ist.
Die Angelegenheit ist bereits im Bauausschuss beraten und die nachfolgende Beschlussfassung empfohlen worden.
Beschluss:
- Die Gemeinde beschließt die Änderung des Bebauungsplans Nr. 8 – „Ostenfeld“ der ehemaligen Gemeinde Quern. Der Geltungsbereich ist dem anliegenden Übersichtsplan zu entnehmen.
- Die Traufhöhen- und Dachneigungsbegrenzungen werden aufgehoben und für den Innenbereich werden Einzel- und Doppelhäuser festgesetzt.
- Mit der Planung soll das Architekturbüro M. Shahbazi in Steinbergkirche beauftragt werden.
- Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB soll schriftlich erfolgen und ist einzuleiten.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung soll in Form einer Anhörung durchgeführt werden.
- Die Kosten des Verfahrens trägt – unabhängig vom Ausgang des Verfahrens – Herr Thomas Tramsen. Hierüber ist eine schriftliche Vereinbarung zu treffen.
- Der Beschluss ist gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Gemeindevertretung | davon anwesende | Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
17 | 12 | 12 | 0 | 0 |
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 der Gemeindeordnung waren keine Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. |
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
1,3 MB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
1 MB
|
Anschrift
E-Mail oder Kontaktformular