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14.06.2017 - 9 Sachstandsbericht Windpark Priesholz
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Datum:
- Mi., 14.06.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
Bürgermeister Theet-Meints berichtet über Berechnungen und Erwartungen, die auf Durchschnittsberechnungen und Erfahrungswerten aufgebaut sind:
Der Zeitplan sieht die Fertigstellung der Anlagen für Ende September vor.
Im Sommer wird der Turmaufbau und die Montage der Flügel stattfinden (möglichst bei wenig Wind).
Die Vergütung wird voraussichtlich 7,87 ct.pro Kilowattstunde betragen.
Anlagen, die ab 01.10.2017 ans Netz gehen, werden geringer vergütet.
Dies betrifft jedoch alle Betreiber/Anteilseigner zu gleichen Teilen.
Demnächst sollen die Altanlagen abgebaut werden und vermutlich zum Schrottpreis abgegeben werden, da das Interesse an Altanlagen in den letzten Jahren stark gesunken ist.
Die Gesamtkosten für für den Abbau betragen zirka 190.000,00 €.
Für den Anlagenabbau der neuen Anlagen wird eine Summe von 200.000,00 € je Anlage zurückgelegt.
Eine neue Anlage ist mit 3,65 Millionen Euro veranschlagt und soll 8.400.000 Kwh/a produzieren (ohne Abschaltung).
Bei der Bürgerbeteiligungsanlage erhöht sich die Summe um die Kosten für die Prospektierung um zirka 50.000,00 € auf 3.7 Millionen Euro. Davon sind 400.000,00 € Eigenkapital und 3,3 Millionen Euro durch die VR Bank Ostholstein zu 1,7 % finanziert. Ansprechpartner ist dort Herr Köhlbrand.
Es ist ein Vollwartungsvertrag und eine Subsidärversicherung (Sturm-, Brandschaden) abgeschlossen worden, so dass das derzeitige Risiko jedes Betreibers minimiert wurde.
Die zu erwartende Gewerbesteuer soll nach den Berechnungen von Herrn Holst zirka 17.000,00 € betragen, wird in den 20 folgenden Jahren dann aber suksessive auf unter 10.000,00 € je Anlage sinken.
Die Gemeindevertretung ist sich einig darüber, dass die Zahlen der Gewerbesteuer aufgrund von Vorausberechnungen, Steuererwartungen und Finanzamtsermittlungen nicht in unserer Finanzmittelplanung für die Gemeinde mit aufgenommen werden soll.
Derzeit ist ein Rückfluss von 260% prognostiziert (Firma Henning Holst). Das würde bedeuten, dass das eingesetzte Eigenkapital bereits nach 3 bis 4 Jahren zurückgeführt wird.
Weitere Informationen zum Windpark Priesholz:
Nach Energieeinspeisegesetz (EEG) Grantiezahlungen nach heutigem Stand bis voraussichtlich 2037 (Auskunft von Herrn Holst).
Die Stromtrasse läuft von Kappeln nach Eckernförde über eine 110 KV Leitung. Erst wenn die 360 KV Leitung von Hamburg nach Flensburg (geplante Fertigstellung 2021) ihren Betrieb aufnimmt, ist mit einem besseren Abfluss und weniger Abschaltung der Anlagen zu rechnen.
Für die Wirtschaftlichkeit spielt dies keine Rolle, da auch die Zeiten der Abschaltung derzeit vergütet werden.
Ausgleichsflächenberechnung:
Für eine Anlage wurden 110.000,00 € , das heißt 3,50 € pro Quadratmeter = 1 Ökopunkt als Ausgleich berechnet. Pro Anlage ergeben sich somit 31.500 Ökopunkte.
Hierfür würden in der Gemeinde Rabenholz überwiegend Ackerflächen in Betracht kommen. Diese werden derzeitig jedoch mit mindestens 4,00 € pro Quadratmeter veranschlagt.
Da bei den abschließenden Verhandlungen (der Betreiber) auch die Zeit knapp war, hat man sich für die Ökopunktvariante entschieden.
Herr Holst hat angeboten, dass bei Gemeindefremden Projekten geprüft werden könnte, ob anstatt des Kaufes von Ökopunkten, Flächen in der Gemeinde Rabenholz zu bekommen wären.
Das Prospekt für die Anlage mit Bürgerbeteiligung wird erstellt, muß jedoch noch genehmigt werden, dies kann einige Monate dauern.
Ein Bürger fragt die Gemeindevertretung, wie hoch die Beteiligung der Gemeinde Rabenholz
an der Anlage sein wird.
Bürgermeister Theet-Meints erklärt, dass zu gegebener Zeit eine Entscheidung über die Höchstsumme der Beteiligung getroffen wird. Dies wird durch die Gemeindevertretung nichtöffentlich beraten. Der Bürgermeister fragt die anwesenden Bürger, in welcher Größenordnung sich die Gemeinde an der Bürgeranlage beteiligen soll. Die anwesenden Bürger sprechen sich überwiegend dafür aus, dass sich die Gemeinde mit einem hohen Anteil an der Anlage beteiligen sollte. Die Summen lagen überwiegend bei der Hälfte und bis zu dreiviertel des Eigenkapitalaufwandes der Bürgerwindkraftanlage.
In Zahlen: Mindestens 200.000,00 € bis zu 300.000,00.
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