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07.06.2017 - 7 Beratung und Beschluss über die Gebührensatzung...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Datum:
- Mi., 07.06.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich II
- Bearbeiter:
- Rosemarie Marxen-Bäumer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Der Schulausschuss Geltinger Bucht hat im Frühjahr 2016 beschlossen, für die Georg-Asmussen-Schule Grundschule Gelting einen Antrag auf Genehmigung der Offenen Ganztagsschule ab dem Schuljahr 2016/2017 zu stellen. Dem vorausgegangen war ein entsprechender Beschluss der Schulkonferenz. Der Antrag wurde eingereicht.
Das Ministerium hat im Juni 2016 mitgeteilt, dass es das Konzept zwar für überzeugend halte, aber die Klärung diverser Punkte erbeten, so dass der Antrag zunächst zurückgezogen wurde.
Eine Forderung war, die Integration der Betreuten Grundschule in die Offene Ganztagsschule sicher zu stellen, da parallel laufende Strukturen nicht möglich sind, insbesondere weil es keine Förderung der Betreuten und der Offenen Ganztagsschule geben kann.
Logische Konsequenz war also die „Umwandlung“ der Betreuten Grundschule in ein Angebot der Offenen Ganztagsschule.
Da sich aber auch die Offene Ganztagsschule zumindest teilweise durch Elternbeiträge finanzieren muss, werden ab dem neuen Schuljahr die bisherigen Satzungen über die Benutzung und die Erhebung von Gebühren für die Betreute Grundschule hinfällig. An deren Stelle treten neue Satzungen, die die Nutzung und die Erhebung der Gebühren für alle Angebote (Arbeitsgemeinschaften und Betreuung) regeln.
Der nun vorliegende Satzungsentwurf regelt die Zahlung der Gebühren für die Inanspruchnahme der Angebote der Offenen Ganztagsschule. Die Höhe der Gebühren wurde mit der Schulkonferenz der Schule abgestimmt. Jede Betreuungsstunde kostet im Schulhalbjahr 30,00 €; sie wird für ein Schulhalbjahr „gebucht“ (das ist z.B. eine Vorgabe der Richtlinien). Eine Ermäßigung für Geschwister ist vorgesehen.
Der Schulausschuss hat diese Vorlage in der Sitzung am 27.04.2017 beraten und sieht die Formulierung des § 3 Abs. 1, nach der jede Betreuungsstunde im Schulhalbjahr 30 € kostet, als evtl. missverständlich an. Mithilfe der Finanzabteilung wurde eine unmissverständliche Formulierung gefunden. Die neue Formulierung wird erläutert.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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21,5 kB
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