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24.04.2017 - 6 Beratung und Beschluss über die Sanierung der O...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Mo., 24.04.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
Beschlussvorschlag:
In der Sitzung der GV am 18.2.2016 wurde die Maßnahme vertagt, um für den Alternativvorschlag Kosten zu ermitteln. Es würden folgende Kosten entstehen:
Kauf von rd. 170 m² Gartenland à 15,-- € = 2.550,-- € Vertrags- und Umschreibungskosten geschätzt rd. = 300,-- € Vermessung rd. = 800,-- € Bodenaushub 170 m² x 0,70 m = 119 cbm Abfuhrkosten = 1.400,-- € Entfernen von 30 – 35 m Knick und Entsorgen = 300,-- € davon 20 m neuen Knick an der neuen
Grundstücksgrenze setzen (und Bepflanzung € ? ) = 200,-- €
Verfüllen der „neuen“ Straßenfläche (Dreieck) an der Einmündung Steinberggaard /Norderstraße/Kösterstraße mit einer Kiestragschicht, - mit der Asphalttragschicht und Asphalt für 170 m² à 65,-- € = 11.050,-- € Einrichten der Baustelle und stellen der Maschinen = 500,-- € Sonstiges? Versetzen des Eon – Schaltkastens, Drainagen ? = -,-- €
Gesamt: rd. = 17.200,--€
Die Familie Boock wäre grundsätzlich zu dieser Veränderung bereit, wenn die neue Straße nicht zu dicht an das Wohnhaus kommt. Ob der angedachte Wendekreis des Alternativvorschlages für den heutigen landwirt- schaftlichen Verkehr und sonstigen Lastverkehr beim Einbiegen in die jeweilige Straße ausreicht, ließ sich nicht klären. Was wird aus der zur Sanierung anstehenden Verbindung?
(ab hier Änderung der 1. Beschlussvorlage)
Nach einem Gespräch mit Herrn Gunnar Erichsen und nach Rücksprache mit Ing. Elsner vom SUV kann die Maßnahme ohne die Wegeverbreiterung durchgeführt werden. Die Reparatur der maroden Decke ist jedoch erforderlich. Dann verringern sich die Kosten wie folgt:
Gesamt lt. Aufstellung 5.098,80 €
./. Position 01.03.0002 1.108,80 € ./. „ 01.03.0005 350,-- €
./. „ 01.03.0004 ca. 70 m² weniger 1.008,-- € ./. „ 01.03.0005 / 0006 -,-- €
Gesamt dann nur 2.632,-- €
Plus 19 % MwSt 500,08 €
Gesamt 3.132,08 €
Beschluss:
Diese Sanierung der Straße kann so vorgenommen werden, weil die Fahrbahn nur 2,50m breit ist und dort ein Begegnungsverkehr nicht stattfinden kann. Die landwirtschaftlichen Fahrzeuge und Lkw haben eine Spurbreite von 2,35 m, höchstens jedoch 2,50 m. Hinweis: Die vorhandene Asphaltdecke liegt dort seit 1965.
Der Ausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung der mit dem SUV – Ing. Elsner besprochenen Sanierung des Weges, ohne die beidseitige Verbreiterung, zu den geringeren Kosten durchführen zu lassen. Die Kostenberechnung wurde am 29.10.2015 erstellt. Eine eventuelle Anpassung an die aktuellen Kosten wird akzeptiert.
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