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ALLRIS - Auszug

15.05.2017 - 6 Beratung und Beschlussfassung über die Erhebung...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Im Rahmen der Abteilungsleitergespräche wurden verschiedene Möglichkeiten der Einnahmebeschaffung bzw. anhebung besprochen.

Das Standesamt hat daraufhin vorgeschlagen, eine rechtlich zulässige zusätzliche Standesamtsgebühr für Eheschließungen außerhalb der Öffnungszeiten des Standesamtes in he von 100,00 € je Eheschließung ab 01.01.2018 zu erheben.

Dabei handelt es sich um die Eheschließungen an den Samstagen.

Bei rund 100 Eheschließungen (an den Samstagen) im Jahr, kann mit zusätzlichen Einnahmen von rd. 10.000,00 € gerechnet werden.

Weiterhin wird angeregt die Trauzimmermiete für den Leuchtturm ab 01.01.2018 um 10,- € zu erhöhen.

 

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Beschluss:

Der Finanzausschuss beschließt, ab dem 01.01.2018 die Erhebung einer zusätzlichen Standesamtsgebühr für Eheschließungen außerhalb der Öffnungszeiten des Standesamtes in Höhe von 100,00 €, weiterhin soll die Trauzimmermiete um 10,- € je Trauung angehoben werden.

 

 

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Abstimmung:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon

anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

8

8

0

0

 

 

 

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