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ALLRIS - Auszug

13.04.2017 - 6 Bauleitplanung in der Gemeinde Steinbergkirche ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Bauleitplanung in der Gemeinde Steinbergkirche hier: 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Ostenfeld“

Der Eigentümer des Flurstücks 161 plant die Erweiterung des bereits erschlossenen Baugebietes „Ostenfeld“ im Ortsteil Quern der Gemeinde Steinbergkirche. Es handelt sich hierbei um den östlich des bestehenden Baugebietes gelegenen Bereich der das Flurstück 161 der Flur 3, Gemarkung Quern mit einer Fläche von ca. 26500m2 umfasst und im Flächennutzungsplan bereits als Wohnbaufläche ausgewiesen ist.

Es ist ein allgemeines Wohngebiet mit etwa 18 Grundstücken geplant. Im westlichen Bereich zum Regenrückhaltebecken und im südwestlichen Bereich innerhalb des 50-Meter-Streifens zur „Querner Au“ bleiben die Flächen frei von Bebauung und werden als Grünfläche den Grundstücken zugeordnet. Die erforderliche Ausgleichsfläche befindet sich im südlichen Bereich des Plangebietes (siehe Lageplan B-Plan Ostenfeld II).

Da im Bauleitplanungsverfahren des Baugebietes „Ostenfeld“ bereits eine spätere Erweiterung an der Ostseite angedacht war, wurden die Voraussetzungen für die Erschließung dieses Bereiches bereits bei der Planung und Umsetzung des ersten Baugebiets geschaffen.

Das jetzt geplante Baugebiet „Ostenfeld II“ it im Zusammenhang mit dem bereits vorhandenen Baugebiet zu betrachten und sollte dementsprechend ähnliche Vorgaben enthalten.

Da sich jedoch die vorgeschriebene maximale Traufhöhe und die eingeschränkte Dachneigung beim Verkauf der Grundstücke als erhebliches Hindernis erwiesen ist geplant die Traufhöhen- und Dachneigungsbegrenzungen im Bebauungsplan Nr. 8 aufzuheben umso für beide Baugebiete gleiche Vorgaben festzusetzen. Die Firsthöhenbegrenzung soll beibehalten werden, sodass sich bezüglich der Gesamtgebäudehöhe keine Änderungen ergeben.

Zudem hat sich ergeben, dass sich für die für den Innenbereich des B-Planes Nr. 8 geplanten Hausgruppen keine Investoren oder Käufer  finden. Daher sollen für diesen Bereich Einzel- oder Doppelhäuser festgesetzt werden (siehe Übersichtsplan und Lageplan Nr. 8 „Ostenfeld“).

Auf Nachfrage von Herrn Erichsen ergeben sich aus dem Teilnehmerkreis des Ausschusses keine Fragen. Daraufhin verliest Herr Erichsen des Beschlussvorschlag.

Der Beschlussvorschlag wird einstimmig befürwortet.

 

 

 

 

 

 

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Beschluss:

 

  1. Die Gemeinde beschließt die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Ostenfeld“ der ehemaligen Gemeinde Quern. Der Geltungsbereich ist dem anliegenden Übersichtsplan zu entnehmen.
  2. Die Traufhöhen- und Dachneigungsbegrenzungen werden aufgehoben und für den Innenbereich werden Einzel- und Doppelhäuser festgesetzt.
  3. Mit der Planung soll das Architekturbüro M. Shahbazi in Steinbergkirche beauftragt werden.
  4. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauBG soll schriftlich erfolgen und ist einzuleiten. 
  5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke soll in Form einer Anhörung durchgeführt werden.
  6. Die Kosten des Verfahrens trägt, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens Herr Thomas Tramsen. Hierüber ist eine schriftliche Vereinbarung zu treffen.
  7. Der Beschluss ist gem § 2 Abs.1 Satz 2 BauBG ortsüblich bekannt zu geben.

 

Der Beschlussvorschlag wird einstimmig befürwortet.

 

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Abstimmung:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon

anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

5

5

0

0

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 22 der Gemeindeordnung waren keine Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

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