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06.04.2017 - 7 Gemeinde Rabenholz, Bauleitplanung Bebauungspla...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Datum:
- Do., 06.04.2017
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 20:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Dirk Petersen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Rabenholz beschließt:
1. Die eingegangenen Stellungnahmen hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft: -siehe Anlage-
2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 3 „Feuerwehrgerätehaus“, bestehend aus der Planzeichnung und dem Text als Satzung.
3. Die Begründung wird gebilligt.
4. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, die Satzung des B-Planes Nr. 3 „Feuerwehrgerätehaus“ zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertreter von der Beratung und der Abstimmung ausgeschlossen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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191,7 kB
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