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ALLRIS - Auszug

06.04.2017 - 7 Gemeinde Rabenholz, Bauleitplanung Bebauungspla...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Bürgermeister verliest die Beschlussvorlage und erläutert die eingegangenen Stellungnahmen.

 

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Rabenholz beschließt:

1. Die eingegangenen Stellungnahmen hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft: -siehe Anlage-

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) beschließt die Gemeindevertretung den  Bebauungsplan Nr. 3 Feuerwehrgerätehaus“, bestehend aus der Planzeichnung und dem Text als Satzung.

3. Die Begründung wird gebilligt.

4. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, die Satzung des B-Planes Nr. 3 „Feuerwehrgerätehaus“ zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertreter von der Beratung und der Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

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Abstimmung:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon

anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

6

6

0

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

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Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

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