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ALLRIS - Auszug

15.03.2017 - 6.1 Bauleitplanung in der Gemeinde Pommerby hier: V...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Zum VB Nr. 3 Café Sibbeskjär ist zwischenzeitlich die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden / TÖB durchgeführt worden. Nach Beratung der dort eingegangenen Stellungnahmen (vgl. Ziff. 1 des Beschlussvorschlages) kann die Gemeindevertretung nunmehr mit dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (vgl. Ziff. 2) den Entwurf des Bebauungsplanes in das Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB geben.

Der Planentwurf wird dann nach vorheriger Bekanntmachung für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt; zeitgleich werden die von der Planung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

 

rgermeister Jacobsen berichtet, dass ein Gespräch mit dem Vorhabenträger und dem Wasser- und Bodenverband Beveroe geführt wurde. Der Wasser- und Bodenverband hat sich dazu entschlossen die Leitung, die das Wasser im Plangebiet aufnehmen soll, vor dem Baubeginn zu erneuern. Dadurch kann der Wasser- und Bodenverband gewährleisten, dass die Vorflutleitung die berechneten Wassermengen aufnehmen kann.

 

Frau Grätsch berichtet, dass sich in der Abwägungstabelle der Stellungnahmen nichts geändert hat. Es ist jedoch eine weitere Stellungnahme eingegangen, diese wird im weiteren Verfahren mit eingearbeitet. Außerdem wurden die Vorgaben zum Immissionsschutz weiter ausgeführt, damit es in dem Bereich nicht zu Unstimmigkeiten kommt.  

    

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Pommerby beschließt:

1. Die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung werden mit folgendem Ergebnis beraten:              -siehe Anlage-  

 

2. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 „Café Sibbeskjär“ und die Begründung (siehe Anlage) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

Die Ermittlung der Belange des Umweltschutzes erfolgt entsprechend dem im Umweltbericht dargelegten Umfang und Detaillierungsgrad.

 

Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertreter von der Beratung und der Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

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Abstimmung:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon

anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

5

5

0

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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