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06.03.2017 - 11 Zustimmung zum Einnahme- und Ausgabeplan 2017 d...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Datum:
- Mo., 06.03.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Marlen Thomsen-With
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Aufgrund der Änderung des § 2 a des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehren (Brandschutzgesetz- BRSchG) hat der Wehrvorstand für jedes Sondervermögen einen Einnahme- und Ausgabeplan aufzustellen, welcher alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben des Sondervermögens voraussichtlich eingehenden Einnahmen und zu leistenden Ausgaben enthält. Der Einnahme- und Ausgabeplan wird nach § 2 a BrSchG in Verbindung mit § 4 Absatz 3 der „Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Steinbergkirche für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Hattlund-Kalleby“ von der Mitgliederversammlung beschlossen und tritt nach Zustimmung der Gemeindevertretung in Kraft. Eine Ablehnung ist gegenüber dem Wehrvorstand zu begründen.
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