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ALLRIS - Auszug

06.03.2017 - 9 Zustimmung zum Einnahme- und Ausgabeplan 2017 d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Aufgrund der Änderung des § 2 a des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehren (Brandschutzgesetz- BRSchG) hat der Wehrvorstand für jedes Sondervermögen einen Einnahme- und Ausgabeplan aufzustellen, welcher alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben des Sondervermögens voraussichtlich eingehenden Einnahmen und zu leistenden Ausgaben enthält. Der Einnahme- und Ausgabeplan wird nach § 2 a BrSchG in Verbindung mit § 4 Absatz 3 der „Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Steinbergkirche für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Gintoft“ von der Mitgliederversammlung beschlossen und tritt nach Zustimmung der Gemeindevertretung in Kraft. Eine Ablehnung ist gegenüber dem Wehrvorstand zu begründen.

 

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Beschluss: 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Steinbergkirche stimmt dem Einnahme- und Ausgabeplan 2017 der Freiwilligen Feuerwehr Gintoft zu. Der Einnahme- und Ausgabeplan tritt damit in Kraft.

 

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Abstimmung:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon

anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

17

14

14

0

0

 

 

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