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27.02.2017 - 10 Zustimmung zum Einnahme- und Ausgabenplan 2017 ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Datum:
- Mo., 27.02.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Marlen Thomsen-With
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Aufgrund der Änderung des § 2 a des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Brandschutzgesetz – BrSchG) hat der Wehrvorstand für jedes Sondervermögen einen Einnahme- und Ausgabeplan aufzustellen, welcher alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben des Sondervermögens voraussichtlich eingehenden Einnahmen und zu leistenden Ausgaben enthält. Der Einnahme- und Ausgabeplan wird nach § 2 a Abs. 3 BrSchG in Verbindung mit § 4 Abs. 3 der „Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Rabenholz für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Rabenholz“ von der Mitgliederversammlung beschlossen und tritt nach Zustimmung der Gemeindevertretung in Kraft.
Eine Ablehnung ist gegenüber dem Wehrvorstand zu begründen.
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