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27.02.2017 - 6 Eröffnungsbilanz 2014 der Gemeinde Rabenholz
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Mo., 27.02.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Finanzabteilung
- Bearbeiter:
- Hauke Scharf
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Die Gemeindevertretung Rabenholz hat im März 2009 beschlossen, ihr kommunales
Rechnungswesen von der Kameralistik auf die Doppik (Doppelte Buchführung in Konten)
umzustellen. Die Umstellung erfolgte zum 01.01.2014. Gemäß § 54 Abs. 1
Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO-Doppik) hat die Gemeinde Rabenholz zum 01.01.2014 eine Eröffnungsbilanz unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer
Buchführung und der in der Gemeindeordnung (GO) und der GemHVO-Doppik enthaltenen
Regelungen aufzustellen.
Diese Eröffnungsbilanz liegt nunmehr vor, wurde nach § 95n Abs. 5 und 6 GO vom Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung der Gemeinde geprüft und ist von der Gemeindevertretung zu beschließen.
Die Prüfung des Auschusses zur Prüfung der Jahresrechnung hat am 01.02.2017
stattgefunden.
Umfang der Prüfung:
Es wurde zunächst die Aktivseite der Bilanz dahin gehend überprüft, dass das unbewegliche
und bewegliche Anlagenvermögen der Gemeinde vollständig erfasst und nach den
Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung sowie den Bestimmungen der GemHVO-Doppik bewertet wurde.
Beim Umlaufvermögen sind die Kasseneinnahmereste aus der Jahresrechnung 2013 und
andere Forderungen aus 2013 sowie die liquiden Mittel mit den Werten der Eröffungsbilanz
abgeglichen worden.
Die Position der aktiven Rechnungsabgrenzung wurde ebenfalls überprüft.
Bei den Passiva wurden die Sonderposten für die erhaltenen Zuschüsse, Zuweisungen und
sonstige Sonderposten geprüft. Kredite für Investitionen, der Kassenausgabereste und
Verbindlichkeiten aus 2013 waren nicht vorhanden.
Nach Durchführung der Prüfung wurde folgende Feststellung getroffen:
Die einzelnen Positionen der Eröffnungsbilanz wurden durchgesehen; stichprobenartig
wurden die Angaben anhand von Buchungsunterlagen, Inventarlisten und der Jahresrechnung 2013 geprüft. Die hierfür benötigten Unterlagen standen umfassend zur Verfügung.
Der Anhang gem. § 51 GemHVO-Doppik ist der Bilanz beigefügt. Die darin getroffenen Angaben sind aus der Sicht des Rechnungsprüfungsausschusses nachvollziehbar dargestellt.
Herr Hauke Scharf veranschaulicht und erläutert die Eröffnungsbilanz 2014 anhand des Beamers.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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974,8 kB
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