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ALLRIS - Auszug

17.07.2017 - 7 Beratung und Beschluss über die Sanierung einer...

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rgermeister Johannsen erläutert zunächst den Begriff der Bürgermeisterleitung.

 

Die sogenannten Bürgermeisterleitung sind den Gemeinden seinerzeit durch die Wasser- und Bodenverbände übergeben worden, sofern der Einzugsbereich der zu entsorgenden Fläche kleiner als 20 Hektar war.

 

Im Bereich „Zu den Eichen“ gibt es zwischen den Grundscken 10 und 12 eine schadhafte Leitung. Es ist zunächst eine Untersuchung der Leitung vorgesehen (Spülen und Filmen). Sobald weitere Erkenntnisse vorliegen, sind gegebenenfalls weitere Maßnahmen notwendig.

 

 

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Beschluss: 

 

Die Gemeindevertretung Niesgrau ermächtigt den Bürgermeister, die notwendige Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der ordnungsgemäßen Oberflächenwasserableitung im Bereich der Schadstelle „Zu den Eichen“ zu beauftragen.

 

 

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Abstimmung:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon

anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

9

9

0

0

  

 

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