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ALLRIS - Auszug

17.07.2017 - 6 Beratung und Beschluss über den IV. Nachtrag zu...

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rgermeister Johannsen erläutert, dass es sich im IV. Nachtrag überwiegend um Wegebaumaßnahmen handelt.

 

Auf Nachfrage wurde mittlerweile mitgeteilt, dass mit einer Genehmigung des Nachtrags frühestens im September diesen Jahres gerechnet werden kann.

 

Eine Durchführung der Maßnahmen ist daher in diesem Jahr nicht mehr möglich. Die für 2017 vorgesehenen Maßnahmen werden im Jahr 2018 ausgeführt. Das Verfahren muss insgesamt 2019 abgeschlossen werden.

   

 

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