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ALLRIS - Auszug

05.12.2016 - 10 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Campingp...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Zu dem Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Campingplätze Gammeldamm und Seehof“ ist zwischenzeitlich die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden/Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden durchgeführt worden. Nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen kann die Gemeindevertretung nunmehr durch den Satzungsbeschluss das Planverfahren zum Abschluss bringen.

Der Bebauungsplan wird im sogenannten vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt.

Frau Grätsch erläutert die einzelnen Stellungnahmen. Sie weist darauf hin, dass dieses Verfahren keine Grundsätze der Regional- oder Landesplanung betrifft. Aus dem Grund ist im Verfahren keine Planungsanzeige erfolgt und auch keine Stellungnahme der Landesplanung abgegeben worden.    

 

 

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Beschluss:

 

 

Die Gemeindevertretung Pommerby beschließt:

1.Die eingegangenen Stellungnahmen hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft: -siehe Anlage-

2.Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) beschließt die Gemeindevertretung die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 für das Gebiet "Campingplätze Gammeldamm und Seehof" als Satzung.

3.Die Begründung wird gebilligt.

4.Der Amtsvorsteher wird beauftragt, die 3. Änderung des B-Planes Nr. 2 zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

 

 

 

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Abstimmung:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon

anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

6

6

0

0

 

 

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