Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
ALLRIS - Auszug

22.11.2016 - 9 Beratung und Beschluss über die Satzung für Son...

Reduzieren

rgermeister Rupp leitet in die Thematik ein und gibt an, wie es zu der Entwicklung kam und warum eine Regelung notwendig ist. Er verweist im Übrigen auf die Sitzungsvorlage und erläutert das zukünftige Verfahren.

Gemeindewehrführer Hartwig Petersen erhält das Wort und gibt Ergänzungen aus feuerwehrfachlicher Sicht.

Aus Reihen der Gemeindevertretung wird angemerkt, dass in dem vorgelegten Entwurf der Satzung eine textliche Ergänzung in § 2 erfolgen muss. Hier muss es im letzten Halbsatz heißen: „… sowie sonstigen Einnahmen und Beiträgen der aktiven undrdernden Mitglieder.“.

Sodann fasst die Gemeindevertretung den folgenden  

 

Reduzieren

Beschluss:

 

Die Gemeinde Sterup beschließt gemäß § 2 a des Brandschutzgesetzes für Schleswig-Holstein in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein die „Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Sterup für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Sterup“ in der vorgelegten Form. Diese Satzung tritt am Tage nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

Reduzieren

Abstimmung:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon

anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

13

12

12

0

0

 

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Do. und Fr.
08:00 - 12:00 Uhr

Mittwochnachmittag
14:00 - 18:00 Uhr

ausschließlich mit Terminvereinbarung

Terminvergabe Ansprechpersonen Kontakt