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22.11.2016 - 7 Neuregelung der Umsatzsteuerpflicht ab 2017Bera...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Datum:
- Di., 22.11.2016
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Finanzabteilung
- Bearbeiter:
- Hauke Scharf
Bürgermeister Rupp führt erläuternd in die Thematik ein;
der stellvertretende Bürgermeister Liehr trägt den Sachverhalt laut Vorlage vor.
Nachfragen werden erörtert und beantwortet.
In der anschließenden Diskussion innerhalb der Gemeindevertretung zeichnet sich die Fragestellung ab, ob die Gemeinde Sterup bei einer grundsätzlichen Besteuerung aller Einnahmen und Ausgaben wegen der Möglichkeit des Vorsteuerabzuges unterm Strich sogar einen wirtschaftlichen Vorteil erlangen könnte.
Nach intensiver Diskussion kommt es zur Abstimmung über den wie folgt ergänzten Beschlussvorschlag:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Sterup beschließt die Optionserklärung gem. § 27 Abs. 22 UStG gegenüber dem Finanzamt Flensburg abzugeben, um das bisher gültige Recht zunächst auch nach dem 01.01.2017 anwenden zu können. Die Gemeindevertretung stimmt nachträglich der durch den Bürgermeister, aus Gründen der Fristwahrung, bereits erfolgten Abgabe der Erklärung zu.
Die Gemeindevertretung fordert die Amtsverwaltung auf, kurzfristig eine Analyse für die Gemeinde Sterup zu erstellen.
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