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11.10.2016 - 6 Mitteilung über die mögliche Entwicklung des Wi...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Di., 11.10.2016
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
BGM Theet-Meints berichtet, dass die beiden Parteien wieder miteinander verhandeln. Die Parteien sollen sich relativ einig über die Aufteilung der Anteile an der Gesellschaft sein. Die Gebrüder Jens, Herr Brandes und Herr Störtenbecker, Herr von Kaehne, Herr Säckler sowie eine Bürgerbeteiligung sollen jeweils einen Anteil von 20 % an dem Windpark Priesholz erhalten. Für die Bürgerbeteiligung muss ein Gutachten erstellt werden, welches sich auf ca. 40.000 € beläuft, dieses muss von den Anteilseiger der Bürgerbeteiligung getragen werden. Außerdem sollen die Voraussetzung geschaffen werden, dass mit den „alten“ EEG Richtlinien gearbeitet werden kann und eine Ausschreibung entfallen kann. Die Kosten einer Anlage betragen zwischen 4 und 5 Mio €.
Ein Bürger fragt nach, ob für Anwohner, die von Lärm und Schlagschatten betroffenen sind, eine Entschädigung gezahlt wird. BGM Theet-Meints erklärt, dass sich die Anlage automatisch abschaltet soweit der Schlagschatten in einem bestimmten Bereich fällt. Bisher ist es nicht geplant die Anwohner zu entschädigen, vielleicht ist die Gemeinde bereit bei der Bürgerbeteiligung entgegen zukommen. Die Angelegenheit ist jedoch noch nicht abschließend entschieden.
Ein Bürger fragt, ob sich nur Bürger aus Rabenholz an der Bürgerbeteiligung beteiligen können. BGM Theet-Meints äußert, dass dies auf die Höhe des Anteils der Bürgerbeteiligung ankommen wird. Die Gemeinde möchte abwarten, wie die Bürgerbeteiligung in der Gemeinde angenommen wird. Das muss auch mit den übrigen Anteilseignern besprochen werden.
Eine Bürgerin fragt, ob die Gemeinde Einfluss bei Problemen hätte. BGM Theet-Meints erklärt, dass die Bürger als Anteilseigner zu Veranstaltungen der Gesellschaft eingeladen werden und man dort Probleme ansprechen kann. Die Gesellschaft ist Betreiber und letztendlich für den Windpark zuständig. Außerdem fragt sie, ob der Name der Gesellschaft bekannt ist. BGM Theet-Meints berichtet, dass der Name noch nicht bekannt ist, dieser aber zu gegebener Zeit bekanntgemacht wird.
GV Lorenzen erklärt, dass für jede Windkraftanlage eine Baulast eingetragen wird und dieser Bereich in Zukunft nicht bebaut werden darf. In dem Zusammenhang zeigt BGM Theet-Meints einen Lageplan mit den Abstandsflächen zu der Wohnbebauung.
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