Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
ALLRIS - Auszug

12.12.2016 - 10 Beratung und Beschluss über die Satzung für Son...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Nach einem intensiven Beteiligungsverfahren der Kommunalen Landesverbände, der Kreis- und Stadtfeuerwehrverbände und des Landesfeuerwehrverbandes Schleswig-Holstein wurde am 10. Juni 2016 das Brandschutzgesetz für Schleswig-Holstein durch den Schleswig-Holsteinischen Landtag geändert. Mit dieser Änderung wurden die Kameradschaftskassen der Freiwilligen Feuerwehren in Schleswig-Holstein auf eine rechtssichere Basis gestellt.

 

Da eine Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr als Sondervermögen der Gemeinde anzusehen ist, muss nunmehr durch die Gemeinde für jede Ortswehr eine „Satzung für Sondervermögen“ erlassen werden. Die vorhandenen Kameradschaftskassen bleiben dabei kraft Gesetzes bestehen, wobei die Freiwillige Feuerwehr in ihrer Satzung die Bestimmungen über die Kassenverwaltung aufnehmen muss.

 

Die bisher in den Kameradschaftskassen vorhandenen Barmittel und Guthaben bleiben Teil der Kameradschaftskasse, ebenso bleiben zur Kameradschaftspflege beschaffte Sachmittel Teil des Sondervermögens zur Kameradschaftspflege. Hiervon sind jedoch durch Kameradschaftskassen beschaffte Feuerwehr-Einsatzmittel nicht umfasst, sie sind wie bisher „normales“ Eigentum der Gemeinde.

 

Entgegen der Mustersatzung entfällt in § 2 der Satzung der Gemeinde Hasselberg der Zusatz „rdernden“ Mitglieder, sodass hier die Beiträge aller Mitglieder erfasst werden. Außerdem heißt es hier in § 11 letzter Satz: „Die Aufbewahrung erfolgt bei der Feuerwehr.“

 

 

Reduzieren

Beschluss:

Die Gemeinde Hasselberg beschließt gemäß § 2a des Brandschutzgesetzes für Schleswig-Holstein die „Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Hasselberg für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Hasselberg“ in der vorgelegten Form. Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

Reduzieren

Abstimmung:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon

anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

11

10

10

0

0

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Do. und Fr.
08:00 - 12:00 Uhr

Mittwochnachmittag
14:00 - 18:00 Uhr

ausschließlich mit Terminvereinbarung

Terminvergabe Ansprechpersonen Kontakt